Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Verärgerung kann ich gut nachvollziehen- allerdings bietet ihnen das Gesetz alle Nötigen rechte.
Zum einen ist nach § 651 a) und e) BGB
eine "Pauschalreise" nun mal eine Gesamtheit von Reiseangeboten. Ohne Hotel müssen Sie den Flug auch nicht nehmen, und können das ganze Geld zurückverlangen. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter dem Gesetz nach den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben. Dies wäre der Fall, wenn kein Hotel zur Verfügung steht. Dann kriegen Sie ihr ganzes Geld zurück.
Sie können aber auch ein vergleichbares Hotel selber buchen und die Differenz geltend machen:
§ 651c Abhilfe
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
(2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
Wichtig ist eben, dass Sie eine Frist zur Beseitigung des Problems setzen. Auch darf die Ersatzunterkunft nur "gleichwertig" sein, höherwertig, wenn Sie die Differenz selber tragen ( zB 4 auf 5 Sterne-Upgrade)
Aufgrund der Zeitknappheit setzen Sie eine letzte kurze Frist zur Organisation eines vergleichbaren Hotels oder Rückerstattung des kompletten Preises.
Wenn sich nichts tut, bin ich ihnen sehr gerne dabei behilflich, ihre Rechte geltend zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Tamas Asthoff
Fürst-Bentheim-Straße 17
33378 Rheda
Tel: 0521/5436685
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Web: http://www.asthoff.com
E-Mail:
Sehr geehrter Asthoff,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Leider sind wir aufgrund einer weiteren Reaktion des "Reiseveranstalters", der sich selbst nur als Vermittler zu erkennen gibt, nicht ganz sicher, ob Ihre Ausführungen hier zutreffend sind. Daher nachfolgend der Originaltext und die Frage, ob wir in dieser Sache, wie vorgeschlagen, weiter vorgehen sollten? In Ergänzung dazu noch der Link zu den AGB's
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wie Sie bereits bei der Buchung in den AGB nachlesen konnten werden alle
Leistungen separat voneinander gebucht.
Sollte eine Teilleistung nicht bestätigt werden können, bleiben die
verbleibenden Leistungen davon unberührt.
Eine Stornierung dieser ist nur zu den bei der Buchung bestätigten AGB
möglich.
Wir bedauern sehr, dass wir die von Ihnen gewünschte Leistung nicht
bestätigen konnten.
Gern ist Ihnen unserer Verkaufsteam bei der Suche nach möglichen
Alternativen behilflich.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Viele Grüße aus xxxxx
Reiseteam von
ab-in-den-urlaub.de / fluege.de/ reisen.de
Link: http://www.ab-in-den-urlaub.ch/service/agbpopup
Sie beschrieben den Vertrag zunächst als Pauschal Reise, dann wäre die erste Annahme richtig. Handelt es sich um lediglich Vermittlung, so könnte das Unternehmen Recht haben. Aber es ist Vorsicht geboten! Auch in den AGBs können überraschende Klauseln unwirksam sein, wenn das Angebot zB nur als Pauschalreise verstanden werden konnte. Können Sie mir den Vertrag und das Angebot einmal zusenden?