Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Trennungskind: Kleider- und Medikamentenstellung beim Residenzmodell

15. März 2019 21:08 |
Preis: 75€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Umgang und Klamotten

Sachverhalt:

Das siebenjährige Kind geschiedener Eltern lebt schwerpunktmäßig bei der Mutter, die vom Vater für das Kind regelmäßig Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle sowie Betreuungsunterhalt erhält. Das Kind verbringt einen Tag in der Woche sowie jedes zweite Wochenende und einen Teil der Ferien beim Vater.

Bisher hat die Mutter das Kind für die beim Vater verbrachte Zeit stets direkt mit Kleidung und regelmäßig notwendigen Medikamenten ausgestattet (Das Kind ist auch hauptsächlich über sie krankenversichert).
Nun verweigert sie dies und setzt einseitig fest, dass der Vater selbst Kleider kaufen und sich einen Vorrat der täglich benötigten Medikamente anlegen soll. Sie erklärt sich allerdings bereit, die verauslagten Summen gegen Beleg zu erstatten.

Fragen:

1. Ist die Mutter berechtigt, die Kleider und Medikamente nicht mehr direkt zu stellen und den Vater neben dem Unterhalt zur Verauslagung von Kosten für diese zu zwingen? Dies bringt den Vater in die ungünstige Position, im durchaus wahrscheinlichen Streitfall eine Erstattung durchsetzen zu müssen.

2. Kann der Vater die Mutter bei Weigerung mit Erfolg gerichtlich zwingen, direkt Kleidung und Medikamente für die vom Kind bei ihm verbrachte Zeit zu stellen?
a. Kommt z. B. vor einem Urlaub ein Eilantrag in Betracht?
b. Würde ein Gerichtsbeschluss nur für einen bestimmten beantragten Zeitraum gelten oder hätte er dauerhafte Bindungswirkung?
c. Wie hoch wären die Anwalts- und Gerichtskosten des Vaters? Müsste die unterlegene Partei alle Kosten des Antragstellers sowie die Gerichtskosten komplett übernehmen?

Bitte nennen Sie entscheidungsrelevante Rechtsnormen und ggf. Gerichtsentscheidungen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Ist die Mutter berechtigt, die Kleider und Medikamente nicht mehr direkt zu stellen und den Vater neben dem Unterhalt zur Verauslagung von Kosten für diese zu zwingen? Dies bringt den Vater in die ungünstige Position, im durchaus wahrscheinlichen Streitfall eine Erstattung durchsetzen zu müssen.

Das Kammergericht Berlin v. 07.03.2017 AZ: 13 WF 39/17 f at entschieden, dass derjenige, bei dem das Kind wohnt, für die notwendigen Klamotten zu sorgen hat. Der Vater muss beim Umgang zwar Wechselklamotten bereithalten, die normalen Klamotten müssen jedoch im Koffer für den Umgang mitgegeben werden.

2. Kann der Vater die Mutter bei Weigerung mit Erfolg gerichtlich zwingen, direkt Kleidung und Medikamente für die vom Kind bei ihm verbrachte Zeit zu stellen?


Ja, aber 100% Erfolgsarantie gibt es nicht, jedes Gericht kann das ggf. anders sehen, je nach OLG-Bezirk.

a. Kommt z. B. vor einem Urlaub ein Eilantrag in Betracht?

Das wäre möglich.

b. Würde ein Gerichtsbeschluss nur für einen bestimmten beantragten Zeitraum gelten oder hätte er dauerhafte Bindungswirkung?


Nur für den bestimmten Zeitraum, dauerhaft wäre im Hauptsacheverfahren zu klären.

c. Wie hoch wären die Anwalts- und Gerichtskosten des Vaters? Müsste die unterlegene Partei alle Kosten des Antragstellers sowie die Gerichtskosten komplett übernehmen?

Eilantragt: Verfahrenswert i.d.R. 1500 EUR = 169,50 EUR ohne Termin, mit Termin zzgl. 138 EUR (je netto)
Hauptsache: Verfahrenswert i.d.R. 3000 EUR = 281,30 EUR ohne Termin, mit Termin zzgl. 241,20 EUR je netto, ggf. zzgl. Vergleichsgebühren.

Verfahrenswerte ggf. abweichend!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2019 | 22:37

Sehr geehrte Frau Dr.Seiter,
danke für Ihre Antwort. Nochmals zu meiner Frage 2c:
Trägt die Mutter sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag des Vaters folgt? Trägt der Vater auch die Kosten der Mutter, wenn das Gericht den Antrag ablehnt?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. März 2019 | 23:38

In Familiensachen werden i.d.R. die Kosten gegeneinander aufgehoben oder es kommt zum Vergleich und Kostenaufhebung (also jeder trägt seine Kosten dann selber).
Ansonsten haben Sie Recht, dass im Verlierensfalle der "Verlierer" die Kosten des "Gewinners".

Mehr Tipps übrigens zum Familienrecht: unter http://www.youtube.com/c/DrCorinaSeiter

FRAGESTELLER 30. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER