Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ja, nach der Rechtsprechung muss die Kindesmutter ausreichen Wechselkleidung mitgeben. Das ergibt sich aus der Loyalitätspflicht, aber auch aus dem Umstand, dass der Umgangsberechtigte im Regelfall Unterhalt zahlt, so dass es ihm nicht zuzumuten ist, zusätzlich Kleidung anzuschaffen. Allenfalls Ersatzkleidung muss er vorhalten.
Ich halte es im Regelfall nicht für zumutbar, dass der Vater die Wäsche zwischendurch waschen soll. Am Wochenende dürfte schlicht die Zeit fehlen, um die Wäsche nach dem Tragen noch zu waschen, zu trocknen und den Kindern wieder anzuziehen. Im Urlaub fehlt es häufig an der Möglichkeit, Wäsche zu waschen.
Ich halte die Mutter daher auch für verpflichtet, die Wäsche nach dem Umgang zu waschen. Wenn häufig Teile fehlen, kann hier möglicherweise durch eine Packliste, die der Vater dann bei der Rückgabe „abarbeiten" kann,
Abhilfe geschaffen werden, solange die Kinder noch zu klein sind, um selber zuverlässig zu packen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Besten Dank für die rasche Antwort. Der Kindsvater verbringt den zweiwöchigen Urlaub tun Hause bzw bei seiner Mutter. Insofern hat er Zugang zu Waschmaschine und Trockner. Ändert das die Situation. Letztendlich ist mit einer Waschmaschine und einem Trockener die Wäsche binnen zweier Stunde trocken...
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Grundsätzlich ist es für den Vater damit natürlich leichter zu waschen, als beispielsweise auf einem Campingplatz oder in einer Ferienwohnung.
Andererseits obliegt es nach der Rechtsprechung dem betreuenden Elternteil, für die Wäsche und Kleidung zu sorgen. Nur drei Garnituren für zwei Wochen mitzugeben, ist nach meinem Dafürhalten nicht in Ordnung.
Letztendlich ist es immer eine Wertungsfrage. Die Mutter sollte soviel einpacken, dass nicht regelmäßig, sondern nur dann gewaschen werden muss, wenn unvorhergesehenes passiert. Der Vater hat Urlaub mit den Kindern, so dass hier der Freizeitgehalt und die gemeinsame Zeit im Vordergrund steht, nicht die Haushaltsführung.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel