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Wechselkleidung bei Urlaub mit dem Vater

19. September 2019 13:10 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Zusammenfassung

Muss die Kindesmutter dem Vater ausreichend Wechselkleidung für den Umgang mitgeben?

Ja, grundsätzlich muss die Kindesmutter dem umgangsberechtigten Vater ausreichend Wechselkleidung für die Kinder mitgeben. Dies ergibt sich aus der Loyalitätspflicht und der Tatsache, dass der Vater in der Regel Unterhalt zahlt. Es ist dem Vater nicht zuzumuten, zusätzlich Kleidung anzuschaffen. Dem Vater kann auch nicht zugemutet werden, die Wäsche während des Umgangs zu waschen, da dafür am Wochenende oder im Urlaub oft Zeit und Möglichkeit fehlen. Die Mutter ist verpflichtet, die Wäsche nach dem Umgang zu waschen.

Meine Lebenspartnerin hat zwei Kinder mit ihrem Ex Freund. Der Vater der Kinder zahlt Unterhalt und hat die Kinder alle drei Wochen für ein (teilweise verlängertes Wochenende. Zwei Mal im Jahr hat er sie für bis zu zwei Wochen.

Es kommt ständig zum Streit über die durch die Mutter mitzugebende Wechselkleidung. So kommen die Sachen grundsätzlich ungewaschen zurück, Regelmäßig fehlen Teile.
Frage:
Muss die Mutter dem Vater Wechselkleidung mitgeben?
Wenn ja, in welchem Umfang? So sind die Kinder teilweise 5 Tage oder auch einmal für einen Urlaub zwei Wochen beim Vater. Reichen z.B. drei Garnituren und kann denn Vater zugemutet werden selbst zu waschen.

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Ja, nach der Rechtsprechung muss die Kindesmutter ausreichen Wechselkleidung mitgeben. Das ergibt sich aus der Loyalitätspflicht, aber auch aus dem Umstand, dass der Umgangsberechtigte im Regelfall Unterhalt zahlt, so dass es ihm nicht zuzumuten ist, zusätzlich Kleidung anzuschaffen. Allenfalls Ersatzkleidung muss er vorhalten.

Ich halte es im Regelfall nicht für zumutbar, dass der Vater die Wäsche zwischendurch waschen soll. Am Wochenende dürfte schlicht die Zeit fehlen, um die Wäsche nach dem Tragen noch zu waschen, zu trocknen und den Kindern wieder anzuziehen. Im Urlaub fehlt es häufig an der Möglichkeit, Wäsche zu waschen.

Ich halte die Mutter daher auch für verpflichtet, die Wäsche nach dem Umgang zu waschen. Wenn häufig Teile fehlen, kann hier möglicherweise durch eine Packliste, die der Vater dann bei der Rückgabe „abarbeiten" kann,
Abhilfe geschaffen werden, solange die Kinder noch zu klein sind, um selber zuverlässig zu packen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.



Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Rückfrage vom Fragesteller 19. September 2019 | 14:18

Besten Dank für die rasche Antwort. Der Kindsvater verbringt den zweiwöchigen Urlaub tun Hause bzw bei seiner Mutter. Insofern hat er Zugang zu Waschmaschine und Trockner. Ändert das die Situation. Letztendlich ist mit einer Waschmaschine und einem Trockener die Wäsche binnen zweier Stunde trocken...

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. September 2019 | 14:57

Sehr geehrter Fragesteller,


gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Grundsätzlich ist es für den Vater damit natürlich leichter zu waschen, als beispielsweise auf einem Campingplatz oder in einer Ferienwohnung.

Andererseits obliegt es nach der Rechtsprechung dem betreuenden Elternteil, für die Wäsche und Kleidung zu sorgen. Nur drei Garnituren für zwei Wochen mitzugeben, ist nach meinem Dafürhalten nicht in Ordnung.

Letztendlich ist es immer eine Wertungsfrage. Die Mutter sollte soviel einpacken, dass nicht regelmäßig, sondern nur dann gewaschen werden muss, wenn unvorhergesehenes passiert. Der Vater hat Urlaub mit den Kindern, so dass hier der Freizeitgehalt und die gemeinsame Zeit im Vordergrund steht, nicht die Haushaltsführung.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel

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