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Trennungsbeginn

14. Mai 2020 17:48 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ich möchte mich von meiner Ehefrau trennen. Wir haben einen Ehevertrag. Ich bin Mieter unserer Wohnung und zu 50% schwerbehindert.
Darf ich meiner Ehefrau den Zugang zur Wohnung verwehren und ihr den Wohnungsschlüssel wegnehmen?
Begründung: Sie verhält sich äußerst emotional und schreit herum (Nachbarn können uns im Mehrfamilienhaus hören). Sie hat angekündigt, dass sie mich überall schlecht machen will. Ich habe auch Angst, dass sie lügt und alles Mögliche erzählt. Unsere Wohnung ist klein und wir können uns nur schwer aus dem Weg gehen.Sie wird sicher nicht freiwillig die Wohnung verlassen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie dürfen Ihrer Ehefrau nicht den Zugang zur Wohnung verwehren und ihr den Wohnungsschlüssel wegnehmen. Das wäre verbotene Eigenmacht. Ihre Frau könnte gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Gem. § 1361b BGB entscheidet das Familiengericht auf Antrag, wer während des Getrenntlebens in der Ehewohnung wohnen darf.

Wenn Sie sich mit Ihrer Frau nicht einigen können, sollten einen Antrag beim Familiengericht stellen. Einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht unbedingt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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