Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:
Nach dem Urteil des BGH vom 02.12.2010, AZ IX ZR 41/10
, müssen Sie eine Klage auf Feststellung erheben, dass die Forderung aus einer unerlaubten Handlung stammt, und diese in Bezug auf Gerichts- und Anwaltskosten vorfinanzieren. Daher ist dem Insolvenzverwalter bedauerlicherweise zuzustimmen, und Sie müssen erneut klagen, wenn Sie gegen Ihren Onke nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weiter vorgehen möchten. Ansonsten fällt die Forderung unter die Restschuldbefreiung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Fachanwältin für Arbeitsrecht