Sehr geehrter Rechtssuchender,
auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts teile ich Ihre Einschätzung. Es ist auch richtig, dass das Testamant für den zweiten Todesfall, den Todesfall des Längstlebenden hinsichtlich seiner eigenen Erbmasse keine Regelung enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Rechtsanwältin
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