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Testamenttext

| 22. März 2006 08:34 |
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Erbrecht


Es liegt folgender Text vor:

§1. Wir setzen uns gegenseitig zu befreiten Vorerben ein. Die Befreiung soll in dem weitesten Umfang gelten, wie das Gesetz es zulässt.
§2. Nacherben sind die (aufgeführten) Kinder. Unsere Nacherben sollen zu gleichen Teilen erben. An die Stelle eines weggefallenen Erben treten seine Nachkommen. Sollte ein Nacherbe ohne Nachkommen wegfallen, fällt sein Erbteil den anderen Nacherben zu gleichen Teilen zu.
§3. Die Nacherbschaft tritt ein mit der Wiederverheiratung des Vorerben oder seinem Tode. Sollten wir zur gleichen Zeit versterben, werden unsere vorstehend als Nacherben eingesetzten Nachkommen unmittelbar Erben zu den genannten Bedingungen.

Aus diesem recht kurz gehaltenen Testament sehe ich ein Ehegattentestament (Berliner Testament) mit Trennungsklausel, da sich beide nicht zu Vollerben einsetzen, sondern zu befreiten Vorerben. Nach dem Tode des Erstverstorbenen ist der Hinterbliebene für dessen Erbteil treuhänderisch verantwortlich (Anwartschaft der Erben auf diesen Titel) und nach dessen Tod sind zwei Erbmassen vorhanden. Die eigene Erbmasse wäre individuell zu regeln möglich.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

Sehr geehrter Rechtssuchender,
auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts teile ich Ihre Einschätzung. Es ist auch richtig, dass das Testamant für den zweiten Todesfall, den Todesfall des Längstlebenden hinsichtlich seiner eigenen Erbmasse keine Regelung enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Rechtsanwältin

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