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Testamentänderung durch dementen Erblasser

12. Februar 2020 19:45 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


21:06

Die Mutter und der Sohn sind je zur ideellen Hälfte Eigentümer eines Hauses. Die Mutter hat in einem notariellen Testament verfügt, dass der Sohn ihre Hälfte des Hauses erbt und die Tochter das sonstige Vermögen.

Die Mutter ist inzwischen dement und kann nicht mehr selbst einen zusammenhängenden Text schreiben, teiweise kann sie gar nicht mehr schreiben. Sie ist aber in keiner Weise rechtlich in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt.

1) Besteht für die demente Mutter irgendeine Möglichkeit, das bestehende notarielle Testament durch eine (fremde) Handschrift zu ändern?

2) Besteht überhaupt noch eine Möglichkeit für die Mutter, ihr Testament zu ändern? Ein Notar sollte die Demenz leicht erkennen.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

12. Februar 2020 | 20:16

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wenn die Demenz so weit fortgeschritten ist, dass man von Geschäftsunfähigkeit sprechen kann, kann Ihre Mutter auch keine Rechtsgeschäfte wirksam abschließen. D.h., eine Änderung des Testaments seitens Ihrer Mutter, beispielsweise über einen Notar, scheidet aus.


2.

Sie sagen, Ihre Mutter könne infolge der Demenz nicht mehr schreiben. Das muss nicht zwangsläufig heißen dass die Mutter geschäftsunfähig ist.

Die Errichtung eines Testaments oder auch die Änderung eines Testaments setzt aber Eigenhändigkeit voraus. Hierzu ist Ihre Mutter, wie Sie schreiben nicht in der Lage.


3.

In Betracht kommt die Änderung des Testaments über einen Notar. Hier stellt sich dann die Frage, ob Ihre Mutter geschäftsunfähig ist. Wenn der Notar die Demenz, wie Sie vermuten, leicht erkennt, wird er die Urkunde nicht aufsetzen.

Die einzige Möglichkeit Ihrerseits besteht darin, durch ein medizinisches Gutachten ermitteln zu lassen, ob Ihre Mutter noch als geschäftsfähig anzusehen ist oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. Februar 2020 | 20:54

Vielen Dank vorab. Habe ich Sie so richtig verstanden:

Das notarielle Testament kann auf zwierlei Art geändert werden:

1) Neues notarielles Testament. Nur möglich, wenn die Mutter geschäftsfähig ist. Dies müsste festgestellt werden.

2) Handschriftliches Testament. Nur die eigene Handschrift der Mutter. Schreibt z. B. eine Pflegekraft, ist dieses Testament nicht rechtskräftig. Kann die Mutter nicht schreiben, entfällt diese Änderungsmöglichkeit.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Februar 2020 | 21:06

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Sie haben mich richtig verstanden.

Aber selbst wenn es möglich wäre, dass eine Pflegekraft ein rechtswirksames Testament für Ihre Mutter, gewissermaßen als "dritte Hand" errichten könnte, wäre das wegen der Geschäftsunfähigkeit der Mutter ungültig. Aber das ist nur eine rein theoretische Überlegung.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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