Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Mit dem Fragebogen will die Krankenkasse abklären, ob Sie nach Ihrer Abmeldung 2008 bis zu Ihrer Exmatrikulation 2009 nach versicherungs-- und damit auch beitragspflichtig waren.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V
, wonach Studenten, unabhängig davon, ob sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder nicht, grundsätzlich solange versicherungspflichtig sind, als dass sie eingeschrieben sind und für sie aufgrund überstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.
In Ihrem Fall hatten Sie aufgrund Ihrer rumänischen Krankenversicherung und der EHIC-Karte einen Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall.
Dementsprechend sollten Sie in dem Formular das Feld
„hatte ich einen Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht „
ankreuzen.
Eine Versicherungspflicht in der TK bestand mE. nicht mehr.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Vogt
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Tel: 07121 128221
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E-Mail:
Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Michael Vogt
Ich habe geade meine Bankueberweisungen nachgeprueft und festgestellt dass ich eigentlich bis August 2008 bei TK versichert war.
Dieser Formular fragt mich aber nach dem Stand am 15. Februar. Soll ich dennoch "hatte ich einen Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht" oder "keine der oben genannten..." ankreuzen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
in diesem Fall sollten Sie in der Tat die letzte Variante ankreuzen und der TK ergänzend dazu mitteilen, ab wann Sie Mitglied in der rumänischen Krankenversicherung waren.
Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt