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TK Versicherung Auslandstudent

| 12. März 2010 16:26 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


17:39

Zusammenfassung

Bin ich aufgrund meiner rumänischen Krankenversicherung und EHIC-Karte von der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreit?

Ja, aufgrund Ihrer rumänischen Krankenversicherung und der EHIC-Karte, sind Sie in der Regel von der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie sollten dies jedoch mit Ihrer aktuellen Krankenkasse abklären, da ausländische Krankenkassen in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum, nicht aber für einen Daueraufenthalt zahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich habe von April 2007 bis Juli 2009 in Deutschland studiert.

Ich komme aus Rumaenien und in der Zeitspanne des Studiums in Deutschland (als auch vor und nach dieser Zeitspanne) galt ich als angestellt in Rumaenien (EU Staat), wo ich auch alles an Krankenversicherungen usw immer gezahlt habe.

April 2007 habe ich in Deutschland eine Studentenversicherung bei der TK abgeschlossen. Februar 2008 hatte ich alle meine Leistungspunkte schon (ausser der Masterarbeit), also konnte ich zurueck nach Rumaenien. Dann habe ich auch auf der TK Versicherung ganz normal verzichtet und in Rumaenien eine EHIC Karte von der Krankenkasse beantragt fuer die kurze Aufenthaelte in Deutschland die noch folgten (Termin bei dem Professor usw) . Bis Juli 2009 galt ich aber als eingeschrieben bei der Uni, habe auch die Semestertaxen bezahlt obwhol ich keine Vorlesungen mehr hoerte.

Jetzt habe ich ein Fragebogen von der TK bekommen:

Der Fragebogen erhält die fuenf Punke

Zu Beginn meiner Versicherung als Studentin am 15 Februar 2008
[ ] hatte ich einen Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht
[ ] war ich selbständig taetig
[ ] war ich als Arbeitnehmer mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt
[ ] habe ich Leistungen der BFA oder der Rentenversicherung bezogen
[ ] keine der oben genannten Aussagen trifft auf mich zu

Mein Frage ist: was soll ich ankreuzen und was kommt auf mich zu(mehr Geld an der TK zahlen??)

12. März 2010 | 17:24

Antwort

von


(458)
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Tel: 07121 128221
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Mit dem Fragebogen will die Krankenkasse abklären, ob Sie nach Ihrer Abmeldung 2008 bis zu Ihrer Exmatrikulation 2009 nach versicherungs-- und damit auch beitragspflichtig waren.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V , wonach Studenten, unabhängig davon, ob sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder nicht, grundsätzlich solange versicherungspflichtig sind, als dass sie eingeschrieben sind und für sie aufgrund überstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.

In Ihrem Fall hatten Sie aufgrund Ihrer rumänischen Krankenversicherung und der EHIC-Karte einen Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall.

Dementsprechend sollten Sie in dem Formular das Feld

„hatte ich einen Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht „

ankreuzen.

Eine Versicherungspflicht in der TK bestand mE. nicht mehr.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2010 | 17:30

Sehr geehrter Herr Michael Vogt

Ich habe geade meine Bankueberweisungen nachgeprueft und festgestellt dass ich eigentlich bis August 2008 bei TK versichert war.

Dieser Formular fragt mich aber nach dem Stand am 15. Februar. Soll ich dennoch "hatte ich einen Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht" oder "keine der oben genannten..." ankreuzen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2010 | 17:39

Sehr geehrte Ratsuchende,

in diesem Fall sollten Sie in der Tat die letzte Variante ankreuzen und der TK ergänzend dazu mitteilen, ab wann Sie Mitglied in der rumänischen Krankenversicherung waren.

Mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

Bewertung des Fragestellers 12. März 2010 | 18:29

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