8.2.2016
von RA Mikio Frischhut
Ich habe Jahrelang Stromablesekarten, wenn diese denn zugesendet wurden, ausgefüllt und zurück gesendet. Jetzt erhalte ich eine Berichtigung meiner Stromrechnung vom 01.01.2010 bis 16.09.2015 und soll 5.312,13 € nachzahlen. Es handelt sich nicht um eine erste Berechnung, sondern man gibt an, man hat ...
Verjährung