Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Der Strafbefehl erscheint in Höhe des Strafmaßes angemessen. Insofern rate ich von einem Einspruch ab, da dieser nach Ihrer Schilderung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Eine Eintragung in das Führungszeugnis ist nicht zu befürchten (erst ab über 90 TS).
Auch Ihre Arbeitsberechtigung dürfte von diesem Strafbefehl nicht berührt werden.
Sollte gegen Sie eine MPU angeordnet werden oder/und eine Fahrerlaubnisentziehung ausgesprochen werden, steht Ihnen der Widerspruch zu. Sie sollten diesen Schritt mit einem auf das Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwalt besprechen, wenn es so weit ist. Wegen der möglichen einschneidenden Maßnahmen ist hier bedachtes Handeln erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
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