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Strafbefehl wegen BtM

13. April 2006 13:56 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Hallo, habe eine dringende Frage. Ich bin an der holländischen Grenze mit 8 Gramm Marihuana erwischt worden. Habe heute einen Strafbefehl über 15 TS a 60 Euro erhalten und musste zur Urin und Haaranalyse wegen Führerscheintauglichkeit. Kann das Auswirungen auf meine Arbeitsberechtigung als Arzt haben?!? Bin Ersttäter. Kann ich gegen eine eventuellen Führerscheinentzug und den Strafbefehl Einspruch erheben? Bzw sollte ich gegen den Strafbefehl Einspruch erheben? Vielen Dank für eine rasche Antwort.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Der Strafbefehl erscheint in Höhe des Strafmaßes angemessen. Insofern rate ich von einem Einspruch ab, da dieser nach Ihrer Schilderung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Eine Eintragung in das Führungszeugnis ist nicht zu befürchten (erst ab über 90 TS).

Auch Ihre Arbeitsberechtigung dürfte von diesem Strafbefehl nicht berührt werden.

Sollte gegen Sie eine MPU angeordnet werden oder/und eine Fahrerlaubnisentziehung ausgesprochen werden, steht Ihnen der Widerspruch zu. Sie sollten diesen Schritt mit einem auf das Verkehrsstrafrecht spezialisierten Anwalt besprechen, wenn es so weit ist. Wegen der möglichen einschneidenden Maßnahmen ist hier bedachtes Handeln erforderlich.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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