Stornokosten Reise - AGB
18. Juli 2020 08:40
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Preis:
47,00 €
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Beantwortet von
Wir haben am 25. Januar eine Reise nach Griechenland gebucht. Der Reisebeginn ist der 21. September.
Die Reise ist eine "dynamische Reise", der Veranstalter bietet nur solche Reisen an.
Wir wollen diese Reise nun selbst stornieren, müssen also Stornokosten tragen, das ist uns bewusst.
In den AGB des Veranstalters steht:
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5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berech- nung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der Veranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reise- veranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten »Packaging«-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
a) Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reise- antritt 75 Prozent, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises
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Das ist das was wir erwartet haben: wir sind noch deutlich vor dem 30. Tag, somit 35% des Reisepreises als Stornokosten.
Dann aber, etwas weiter unten kommt die Klausel:
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5.11 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
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Es erscheint uns unlogisch und verwirrend dass zuerst die üblichen Pauschalen für die Stornierung enthalten sind, dann jedoch noch der Zusatz dass auch mehr verlangt werden kann.
Was gilt denn nun? Darf der Veranstalter auch mehr als die 35% verlangen?