Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Nach ihrer Schilderung haben Sie die Buchung im Auftrag der Ex-Lebensgefährtin ausgeführt. Nachdem Ihnen dadurch ein Schaden (Storno-Kosten) entstanden ist, haben Sie einen Anspruch auf Schadloshaltunng.
Problematisch dürfte evtl. die Beweissituation sein, denn Sie müssen alle anspruchsbegründenden Tatsachen nachweisen – also auch, das die Buchung ausdrücklich für die Ex erfolgt ist.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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