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Stornokosten von Ex-Lebensgefährtin zurückverlangen?

28. September 2007 15:07 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Im Mai dieses Jahres habe ich mit dem Einverständnis meiner damaligen Lebensgefährtin für sie und mich eine einwöchige Zypern-Reise gebucht. Den Vertrag habe allerdings nur ich selbst unterschrieben. Etwa sechs Wochen später widerrief meine damalige Lebensgefährtin ihre Bereitschaft, die Reise mitzumachen, weswegen Stornokosten in Höhe von 232 Euro fällig wurden (Rechnung darüber liegt seitens des Reisebüros vor). Die Reise habe ich in diesem Monat schließlich alleine angetreten.

Frage: Habe ich einen berechtigten, notfalls auch einklagbaren Anspruch darauf, die Stornokosten von meiner Ex-Lebensgefährtin zurückzuverlangen? Sie verweigert mir jede Form von Ausgleich.

Danke für die Mühe
Robert Schreck

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Nach ihrer Schilderung haben Sie die Buchung im Auftrag der Ex-Lebensgefährtin ausgeführt. Nachdem Ihnen dadurch ein Schaden (Storno-Kosten) entstanden ist, haben Sie einen Anspruch auf Schadloshaltunng.

Problematisch dürfte evtl. die Beweissituation sein, denn Sie müssen alle anspruchsbegründenden Tatsachen nachweisen – also auch, das die Buchung ausdrücklich für die Ex erfolgt ist.

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

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