Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Rein rechtlich ist Ihr Ex-Freund der Vertragspartner des Reiseunternehmens, da die Rechnung / Buchung auf seinen Namen läuft. Insofern kann er die Reise auch ohne Ihr Einverständnis stornieren.
Im Übrigen ist eine Trennung kein Eintrittsgrund für die Reiserücktrittsversicherung, da eine Trennung unter das allgemeine Lebensrisiko fällt.
War die Reise ein Geschenk an Sie, so wird Ihr Ex-Freund von Ihnen nicht die anteilige Übernahme der Stornokosten bzw. auch nicht die bei Nichtzahlung und Einschaltung eines Anwaltes entstehenden Gebühren verlangen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.01.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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