Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe den Vertrag gelesen und beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Unter den gegebenen Umständen müssen Sie den Vertrag bei der Jugendhilfe mitteilen, da Sie ja von dort Leistungen beziehen und eine Gewinnbeteiligung vorgesehen ist.
Zudem müssen Sie auch bei Ihrem künftigen Ausbildungsbetrieb die Aufnahme dieser Nebentätigkeit mitteilen und sich genehmigen lassen. Eine solche Genehmigung ist notwendig, wenn die Leistungsfähigkeit des Auszubildenden gefährdet sein könnte und damit der Ausbildungszweck oder es sich um eine Konkurrenztätigkeit zur Ausbildung handeln könnte. Beides halte ich nach Ihren Schilderungen für möglich. Sehen Sie zudem in Ihren Ausbildungsvertrag, ob hier etwas zu Nebentätigkeiten geschrieben ist.
Je nachdem, um welche Gesellschaftsform es sich handelt, ist ggf. eine Anmeldung zum Handelsregister notwendig.
Das kann ich aber dem Vertrag nicht entnehmen, daher nur als Möglichkeit. Von einer Gewerbeanmeldung an sich gehe ich einmal aus.
Sofern Sie Kindergeld beziehen sollten, so ist der Vertrag auch dort mitzuteilen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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