Ende Feb. 2009 hat meine ExFrau mich u.a. aufgefordert, wegen etwaig neu zu berechnendem KU meine Einkommensverhältnisse 2008 mitzuteilen. Im April 2009 erhielt ich Schreiben vom Anwalt mit gleicher Aufforderung, es müsse ab April der Unterhalt neu berechnet werden. Soweit, so o.k., dachte ich.
Es ergab sich eine außergerichtliche Einigung, ich zahlte und zahle einen deutlich erhöhten Betrag ab 04/2009 nach. Nun bekomme ich Schreiben von RA, dass ich doch bitte ab Februar nachzahlen solle, da ich ja schon im Feb. von meiner ExFrau dazu aufgefordert wurde. In den Anwaltsschreiben war aber durchweg (in 4 Schreiben) von einer Neuberechnung ab April die Rede, welcher Stichtag zählt nun?
Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht - auch die Pflicht zur Zahlung des erhöhten Unterhaltes - ab Aufforderung. Das wäre in Ihrem Fall also der Februar.
Etwas anderes kann sich aus dem anwaltlichen Schreiben und der Einigung ergeben, wenn diese beinhalteten, dass Sie erst ab April die erhöhte Zahlung vornehmen sollen - das müsste dann ggf. ausgelegt werden.
Ansonsten hat der Anwalt Ihrer Ex-Frau also leider Recht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller2. Juli 2009 | 10:15
In den Schreiben ab Beauftragung des RA wurde der 1. April 2009 als Stichtag und Berechnungsdatum festgelegt. Ich wurde auch während den Verhandlungen aufgefordert, Unterhalt ab April nachzuzahlen. Dem bin ich vollumfänglich nachgekommen.
Meiner geschätzten ExFrau ist nun - nach erfolgreicher Einigung - wohl wieder eingefallen , dass sie mir ja schon Februar den ersten Brief geschickt hat. Nunmehr also quasi im Nachgang die Aufforderung nochmal zwei Monate nachzuzahlen.
Ich bin der Meinung, wenn ich vom RA vertreten werde bzw. aufgefordert werde, dann darf ich selbstverständlich davon ausgehen, dass ich mich auf ein gesetztes Datum verlassen kann. Genau genommen müßte doch dann die ganze Berechnung neu vorgenommen werden.
Bitte noch um kurze Würdigung, recht herzlichen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt2. Juli 2009 | 18:36
In dem Falle sehe ich das wie Sie: Verweisen Sie auf die erfolgte Einigung ab April und dass Sie daher keinen Anlass sehen, den Restbetrag ab Februar nachzuzahlen.
Ich denke, dass Sie damit auch vor Gericht Erfolg haben werden.