Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Wird bei Finanzamt was Pfändung angeht das Einkommen von uns beiden zusammen gerechnet, sodass fast ein komplettes Einkommen gepfändet werden kann
Nein
oder wird jeder Einzeln betrachtet,
Ja
dass ich einen Freibetrag habe und meine Ehefrau ebenfalls?
Das Einkommen Ihrer Frau wird nicht gepfändet, so dass kein Freibetrag bei Ihr relevant ist.
2.Als der Vollstrecker vom Finanzamt bei uns war hatte meine Frau nur einen Teilzeitstelle und ich einen 450 Euro Job. Wird Finanzamt automatisch mitbekommen war wir beide einen Job haben?
Nein
3. Das Problem ist das wir schon hohe Fixkosten haben und ich wirklich Angst habe, dass Finanzamt fast mein komplettes Einkommen oder das Einkommen meiner Ehefrau pfändet.
Nur Ihr Einkommen
4.Wie verhält es sich eigentlich von Steuerschulden, wenn ich und meine Frau uns eventuell scheiden werden oder getrennt leben? Die Ehe kriselt auch und ich würde gerne wissen wie die Sache ausschauen würde, wenn es zu einer Trennung kommt.
Wie oben beschrieben, wird Einkommen Ihrer Frau nicht gepfändet
5.Für die Steuerschulden bin ich komplett verantwortlich, da die Gewerbe nur auf mich lief.
Macht bei einem Sicherungshypothek einen sinn durch einem Anwalt einen Vergleich auszuhandeln außergerichtlich bzw. hat man da eine Chance?
Das Finanzamt wird aller Voraussicht nach nicht Ihr Arbeitseinkommen pfände, sondern Zwangsversteigerung beantragen und dann sich aus dem Erlös befriedigen. Daher wäre für Sie vorteilhaft, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sonst besteh die Gefahr, dass Sie Ihr Eigentum verlieren. Ich würde zuerst kostensparend ohne Anwalt versuchen, mit FA eine Einigung zu erzielen. Der Umstand, dass Sie einen Job haben wird für die Einigung sprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Anwalt.
Was würde mit den Steuerschulden in Falle einer Scheidung passieren?
... Gerne
Was würde mit den Steuerschulden in Falle einer Scheidung passieren?
Es bleibt dabei, dass nur Sie für Ihre schulden verantwortlich sind, also es ändert sich nichts.
Das war nicht Ihre Frage, aber dennoch ein Hinweis : Falls ein Zugewinnausgleich stattfinden soll werden die Schilden zugewinnmindernd berücksichtigt.
Weiter info:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hafte-ich-fuer-die-schulden-meines-ehepartners-nein_113576.html
Freundliche Grüße
Zelinskij