Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Finanzamt kann alles pfänden, was sich in Ihrem Eigentum befindet. Dabei wird das Finanzamt sich eine Grundschuld eintragen lassen und kann, wenn dann keine Zahlung erfolgt, die Zwangsversteigerung anberaumen. Zeitlich gesehen, wird das recht schnell erfolgen, sodass die Eintragung - abhängig vom jeweiligen Finanzamt - abermind sofort erfolgt.
Ich würde daher raten, eine Abtretung des Verkaufspreises vorzunehmen, dass also das Finanzamt direkt aus dem Verkauf befriedigt wird.
Sprechen Sie hier kurzfristig mit dem Finanzamt, denn es macht keinen Sinn, wenn Ihr Haus in Deutschland zwangsversteigert wird, da Sie hier viel Geld verlieren können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 20.06.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht