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Steuererklärungsabgabepflicht

7. September 2010 09:46 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,
hiermit bitte ich Sie mal um Ihre Beratung. Es geht um Steuererklärungsabgabepflicht für ein verheiratetes Ehepaar.
Das Arbeitnehmer-Ehepaar, das als Kellner arbeitet, hat Steuerklasse IV / IV, 2 gemeinsame Kinder.
- Die Frau verdient monatlich 1010 € netto und zusätzlich 700 € Trinkgeld (schätzungsweise)
- der Mann – 1040 € netto und zusätzlich 700 € Trinkgeld.
Nun haben die Leute durch Finanzierung von einer Bank eine Wohnung (Anteil von jedem 50 Prozent ) gekauft und vermietet. Die vermietete Wohnung bringt monatlich 1090 € Warmmiete, davon bekommen sie 810 € Kaltmiete nach dem Abzug von 280 € Hausgeld.
Die Frage :
Besteht für die Leute die Steuererklärungsabgabepflicht? Falls nein, lohnt es sich die Steuererklärung abzugeben? (Bis vor dem Wohnungskauf war eine solche Abgabe nur Zeitverschwendung und Honorargebühr).
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen.

Wu chual

7. September 2010 | 11:38

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
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Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung beginntr bei Einkünften in Höhe von EUR 16.008 bei Eheparen, EUR 8.004 bei Unverheirateten.

Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung folgt aus § 149 AO , § 25 Abs. 1 EStG .

Aufgrund Ihrer Einnahmen von ca. EUR 50.000,- ist daher zwingend einer Steuererklärung abzugeben. Ohne Berücksichtigung von den Abschreibungsmöglichkeiten der Immobilie und der Geltendmachung der Schuldzinsen besteht rein überschlägig ein Steuernachzahlung von EUR 6550,-.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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