Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen sich keine Sorgen machen und derzeit auch nichts unternehmen. Die Lohndaten werden vom Arbeitgeber ohnehin elektronisch an das Finanzamt übermittelt, damit die Lohnsteuer erhoben werden kann. Demzufolge liegen Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ohnehin beim Finanzamt vor und werden bei der Bearbeitung Ihrer Erklärung berücksichtigt. Insofern können Sie also in Ruhe Ihre Bescheide abwarten. Dort gleichen Sie noch einmal ab, ob tatsächlich die Bezüge beider Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt worden sind. Ist dies der Fall, unternehmen Sie nichts. Sollte etwas fehlen, erklären Sie die Einnahmen schlichtweg nach.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen