Sehr geehrter Fragesteller,
anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Den Insolvenzantrag können Sie stellen, wenn das Scheitern der Einigung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
In der Zwischenzeit bleibt es Ihnen aber unbenommen, weitere Versuche zu unternehmen.
Ohne Einfluss auf das Insolvenzverfahren oder die Antragstellung ist es, wenn jemand die Forderungen Ihrer Gläubiger aufkauft. Die Forderungen bleiben ja bestehen, es wechselt nur der Gläubiger.
Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird und diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, spielt auch dies keine Rolle.
Ihnen muss aber klar sein, dass die Rücknahme des Insolvenzantrags nur bis zu Eröffnung erfolgen kann, § 13 Abs.2 InsO
.
Aber auch danach gibt es noch Beendigungsmöglichkeiten.
Soweit z.B. alle Forderungen der Gläubiger aufgekauft werden konnten, und Ihr Bekannter dann als alleiniger Insolvenzgläubiger dem zustimmt, können Sie eine Einstellung nach § 213 InsO
beantragen.
Das Verfahren kann aber auch ganz normal weiter geführt werden.
Im Insolvenzverfahren selbst gibt es auch die Möglichkeit der Einigung mit den Gläubigern.
Ich kann an dieser Stelle nicht alle denkbaren Konstellationen darstellen.
Falls es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt, sollte auch überlegt werden, ob dieser Forderungskauf mit dem beim Antrag vorzulegenen Schuldenbereinigungsplan verbunden werden kann. Dann hier könnte das Gericht gegebenenfalls auch die Zustimmung einiger Gläubiger ersetzen.
Konkreter kann ich in diesem Rahmen nicht werden, denn hierzu müsste man die Intentionen und Möglichkeiten Ihres Bekannten kennen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte