Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sterbegeld zur Finanzierung der Beerdigung?

22. September 2012 11:02 |
Preis: 55€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Januar ist mein Mann verstorben. Danach bekam ich von der Nordrheischen Ärzteversicherung außer der Hinterbliebenenrente auch Sterbegeld.
Die Situation hat sich so entwickelt, dass ich das Erbe ausgeschlagen habe. D.h. jetzt ist der Sohn meines verstorbenen Mannes Alleinerbe. Steht mir trotzdem das Sterbegeld zu, oder gehört es zur Erbmasse, die an den Alleinerben geht?

Mit freundlichen Grüßen

22. September 2012 | 11:19

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich Ihnen noch mein Beileid zum Tode Ihres Ehemannes aussprechen.

Was das Sterbegeld angeht, so kann ich Sie beruhigen. Auch wenn Sie das Erbe nach Ihrem Ehemann ausgeschlagen haben, steht Ihnen das Sterbegeld der Nordrheinischen Ärzteversicherung weiterhin zu. Das Sterbegeld fällt nicht in die Erbmasse.

Gemäß § 18 a der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversicherung ist das Sterbegeld eine Leistung, die der Witwe zusteht. Hiervon unberüht ist also Ihre Erbenstellung.

Die Leistung gehört also nicht in den Nachlass, sondern steht Ihnen als Witwe zur Verfügung.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(407)

Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER