Sehr geehrte Fragestellerin,
als Abkömmling vom Erblasser steht Ihnen ein Pflichtteil zu, dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie hoch dieser konkret sein wird, hängt davon ab, inwelchem Güterstand Ihr Vater mit der Ehefrau gelebt hat, da dies Auswirkungen auf ihren Erbteil hat.
Sollten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, so beträgt Ihr Pflichtteil 1/8
Sie müssen diesen Pflichtteil gegenüber den Erben geltend machen, am besten Sie fordern die Erben erst einmal zur Auskunft über das Vermögen des Erblassers auf, um dann den Wert des Pflichtteils berechnen zu können. Zur Auskunft sind die Erben gesetztlich verplichtet.
Der Plfichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis von diesem.
Mit freundlichen Grüßen
Hülsemann
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