Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie müssten nur dann bezahlen, wenn Sie mit der Gegenseite einen wirksamen Vertrag über den höheren Betrag geschlossen haben.
Laut ihrem Vortrag kann dies im Telefonat in keinem Fall angenommen werden.
Bezüglich ihrer Unterschrift in der "Info-Broschüre" gilt, dass hier nur dann eine wirksame Verpflichtung angesehen werden kann, wenn die Verpflchtigung zur dauerhaften monatlichen Zahlung klar und deutlich erkennbar war. Sollte das von Ihnen geschilderte Abomodell lediglich im Kleingedruckten erscheinen, ist dieser Teil der Vereinbarung nach meiner Rechtsauffassung unwirksam, da Sie als Kunde in AGB´s nicht mit so etwas Erheblichem rechnen müssen.
Ich empfehle Ihnen daher nicht zu bezahlen, sondern unter Hinweis auf die Unwirksamkeit der Geschäftsklausel jede weitere Zahlung zu verweigern.
Sollte die Gegenseite weiterhin versuchen Sie zu einer Zahlung zu nötigen, empfehle ich Ihnen spätestens bei gerichtlichen Maßnahmen der Gegenseite einen Anwalt zu beauftragen.
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