Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"werden diese Beiträge auf eine ALG2 Zahlung im Juni angerechnet?"
Nein, werden sie nicht. Sie haben das Stichwort Zuflussprinzip bereits genannt. Danach wird die Zahlung nicht als Einkommen im Monat Juni berücksichtigt, sondern als Vermögen.
Sofern Sie Schulden bzw. Krankenkassenbeiträge zeitgleich - also vor Antragsstellung - beglichen haben, gibt es hier keinerlei Probleme.
Sollte das Geld zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch auf Ihrem Konto befinden, so müssen Sie es als Vermögen bei Antragsstellung angeben.
Frage 2:
"wie die Jobcenter folgende Zahlungen durch Dritte während des Bezuges von ALG2 behandeln"
Im Alg II Bezug sind 50 € im Jahr als Geldgeschenk anrechenfrei, d.h. alles was über 50 € hinaus geht ist auf Ihren Anspruch anzurechnen.
Da das Geld nicht direkt auf Ihr Konto überwiesen wird, sondern zweckbestimmt direkt an den Gläubiger ausgezahlt wird gilt für die Frage der Anrechenbarkeit § 11 a
V SGB V.
Danach sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Dies trifft hier sowohl auf die BU Versicherung als auch auf die private Krankenversicherung zu, solange nur der verbleibende Beitragsanteil vom Dritten übernommen wird, den das Jobcenter nicht erstattet. Die Zahlungen des Dritten haben nicht den Sinn, Ihr Existenzminimum zu erhöhen, sondern zu erhalten und die Kündigung der Versicherungen zu vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Vielen Dank Herr Fork,
wird Geld, das ich im Juni als Darlehen erhalte auch als Vermögen angerechnet?
Beste Grüße
Nachfrage:
"wird Geld, das ich im Juni als Darlehen erhalte auch als Vermögen angerechnet?"
Nein, denn Vermögen ist alles was bei Antragsstellung bereits vorhanden war.
Hier droht allenfalls eine Anrechnung als Einkommen. Daher sollte man mit seiner zuständigen Arbeitsagentur vor einer Darlehensaufnahme nachfragen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit von einer Anrechnung abgesehen wird.
Anhaltspunkte dafür finden Sie in dem Urteil des BSG vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R