Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst sollten Sie Strafanzeige erstatten.
Nach Ihrer Schilderung hat die Mutter Fälschungen vorgenommen, um die notwendigen Papiere zu erlangen. Diese stellt eine Straftat dar, die es zu ahnden gilt.
Die Anzeige sollte bei der Staatsanwaltschaft erfolgen, in dessen Bereich sich Kind und Mutter nun aufhalten. Eine Strafanzeige sollte aber auch bei den polnischen Behörden zusätzlich erfolgen.
Da aber auch ein Kindesentzug vorliegen könnte, sollte die Strafanzeige auch darauf gestützt werden.
Allerdings ist ein Umzug in EU-Land keine Kindesentführung (OLG Koblenz, Az.: 9 UF 450/07
), so dass es hier auf die Gesamtumstände ankommen wird.
Die elterliche Gewalt wird von beiden Elternteilen ausgeübt, unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind, zusammenleben etc. oder nicht.
Hier haben Sie ein Recht auf Mitsprache und -entscheidung über die für das Kind lebenswichtigen Angelegenheiten.
Da eine Einigung mit der Kindesmutter ausgeschlossen erscheint, sollten Sie unverzüglich das Vormundschaftsgericht bei dem Bezirksgericht, in dessen Bezirk das Kind zuletzt gelebt hat, einschalten.
Gemäß Artikel 19 des Gesetzes vom 12. November 1965 über das Internationale Privatrecht findet das Recht des Heimatstaates des Kindes Anwendung.
Zwar könnte es etwas schwierig werden, wenn der Wohnsitz derzeit in Deuschland ist, da nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommens vom 5. Oktober 1961 das Recht des Staates anwendbar ist, in dem der Minderjährige seinen Wohnsitz hat. Aber hier greift nun meines Echtens die oben genannte Straftat und der damit unrechtmäßig erlangte Aufenthalt ein, so dass gute Chancen bestehen, dass weiterhin polnisches Recht Anwendung finden wird.
Sie sollten mit allen Unterlagen sofort einen Kollegen vor Ort aufsuchen, damit dieser dann die notwendigen Schritte (Strafanzeigen - Sorgerechtsverfahren) einleiten kann.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
10. April 2012
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08:17
Antwort
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