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Selbstständig - was passiert mit der Lebensversicherung bei Scheidung?

17. März 2005 14:36 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

hallo meine frau und ich möchten uns scheiden was ich aber nicht weis ist folgendes ich bin selbständig habe nichts in der ges. rente einbezahlt habe 2 lebensversicherungen momentaner rückauf ca. 55,000 euro mit renten wahl beim ablauf.Wie wird das berechnet als zugewin oder versorgungsausgleich was ist für mich günstiger. im voraus vielen dank

17. März 2005 | 14:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Beantwortung Ihrer Frage hängt davon ab, welcher Art Ihre Lebensversicherung ist:

Lebensversicherungen auf Rentenbasis sind gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB Teil des gesetzlichen Versorgungsausgleiches. Sie unterliegen nicht, wie etwa Kapitallebensversicherungen, dem Zugewinnausgleich.

Kapitallebensversicherungen unterliegen auch dann, wenn ein etwaiges Rentenwahlrecht bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags nicht ausgeübt ist, dem Zugewinnausgleich.

Die Zuordnung zum Vermögen eines Ehegatten hängt davon ab, wer bezugsberechtig ist.

Die Beantwortung, zu welchem Ergebnis ein Zugewinnausgleich kommt, und ob der Zugewinnausgleich für Sie günstig ist, kann ohne konkrete Kenntnis Ihres Anfangs- und Endvermögens, sowie desselben Ihrer Ehefrau, an dieser Stelle natürlich nicht festgestellt werden. Dies sollten Sie anwaltlich vor Ort klären lassen.

Gegen den Zugewinnausgleich können Sie sich allerdings, auch wenn er für Sie ungünstig ist, nicht wehren, wenn sich Ihre Ehefrau auf den Ihr ggf. nach § 1378 Abs. 1 zustehenden Ausgleichanspruch beruft.

Sie sollten sich, damit Sie nicht "über den Tisch gezogen werden", auf jeden Fall, konkreten anwaltlichen Rat einholen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächt geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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