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Versorgungsausgleich, Widerruf einer Lebensversicherung

11. März 2020 09:44 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo und Guten Tag,

ich befinde mich seit 6 Jahren im Scheidungskrieg. Es gibt einen modifizierten Ehevertrag mit Gütertrennung ausgenommen des Versorgungsausgleiches.

Kann bei einer Lebensversicherungen, die zur Altersvorsorge dient, der Widerrufsjocker, immerwährender Widerruf, gezogen werden? Falls ja, gehören diese Lebensversicherung dann nicht mehr zum Versorgungsausgleich, da diese quasi nie existier hat?

Mit freundlichen Grüßen

Dajan21

11. März 2020 | 10:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Ihre Annahme ist richtig. Durch Kapitalisierung Ihrer Lebensversicherung wird diese dem Versorgungsausgleich entzogen und fällt in den Zugewinn. Ist dieser ausgeschlossen, findet keine Teilung statt. Entscheidend dürfte hier der Zeitpunkt der Kapitalisierung sein. Wenn bereits Auskunftshöfen zum Versorgungsausgleich versendet wurden, kommt dieser Weg nicht mehr in Betracht.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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