Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen das Sie Urlaub einsetzen um die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Aus den Untersuchungen darf kein Nachteil resultieren. Sie sind so zu stellen, als hätten Sie gearbeitet. Es dürfen daher auch
keine Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto geschrieben werden.
Der Arbeitgeber muss für die Dauer der Untersuchung inklusive der An- und Abfahrt freistellen.
Da eine Pflicht zur Freistellung besteht, ist es auch nicht zulässig auf Abendsprechstunden zu verweisen.
Die Rechtslage ist hier eindeutig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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