Sehr geehrte Fragestellerin,
der Freibetrag bei Schenkungen an Enkelkinder deren verbindendes Elternteil noch lebt, liegt bei EUR 200.000,00; § 16
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Schenkung wäre daher steuerfrei.
Das Downsyndrom Ihrer Tochter hindert grundsätzlich nicht den Erwerb des Immobilienanteils. Sie benötigen jedoch die Zustimmung des Familiengerichts gem. §§ 1643
, 1821 BGB
.
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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8. April 2010
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14:37
Antwort
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