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Schenkungssteuer Enkelin

8. April 2010 14:11 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Mutter moechte meiner Tochter, also Ihrer Enkelin, Ihren Anteil an einer Immobilie (Verkehrswert ca. 250.000,..EUR) schenken.

Ihr Anteil betraegt 59%, die uebrigen 41% befinden sich in meinem Eigentum.

Mit dem Übertrag soll gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht fuer meine Mutter eingetragen werden.

Frage 1: Ist die Schenkung steuerfrei im Rahmen des Freibetrages?
Frage 2: Meine Tochter hat das Downsyndrom und wird vermutlich nie voll geschäftsfähig werden. Spielt das eine Rolle?

8. April 2010 | 14:37

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
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Sehr geehrte Fragestellerin,

der Freibetrag bei Schenkungen an Enkelkinder deren verbindendes Elternteil noch lebt, liegt bei EUR 200.000,00; § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Schenkung wäre daher steuerfrei.

Das Downsyndrom Ihrer Tochter hindert grundsätzlich nicht den Erwerb des Immobilienanteils. Sie benötigen jedoch die Zustimmung des Familiengerichts gem. §§ 1643 , 1821 BGB .

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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