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Schenkung rückgängig machen - wer zahlt die Hypothek?

2. September 2007 13:32 |
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Erbrecht


Ich habe von meinen Eltern vor ca. 5 Jahren das elterliche Haus und Grundstück als vorweggenommene Erbfolge geschenkt bekommen.

Für meine Eltern ist ein lebenslanger Niesbrauch eingeräumt. Das bestehende Haus wird weiterhin von den Eltern bewohnt.

Auf dieses Grundstück errichtete ich mit meiner Familie ein 2. Haus das ich über Hypotheken finanziere.

Das Verhältnis ist nun so schlecht, dass ich am liebsten die Schenkung rückgängig machen möchte.

1. geht das überhaupt?
2. wie verhält sich das dann mit der Hypothek (Zinsen, Tilgung)?
3. was ist mit dem Wertwachs des gesamten Objektes?

Ich benötige eine Auskunft, ob man mit überschaubarem finanziellen Schaden aus dieser Sache wieder rauskommt!

Vielen Dank bereits jetzt für eine kompetente Antwort.

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