Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Die Schenkung muss schon deshalb auch in Deutschland gemeldet werden, da das deutsche Steuerrecht grundsätzlich auch eine Schenkungssteuerpflicht des Schenkers kennt. Hierneben gehe ich davon aus, dass Ihr Sohn deutscher Staatsangehöriger ist, auch wird die Schenkung in Deutschland vollzogen. Auch dies führt zur Anzeigepflicht.
Sie können den Vorgang bei dem Finanzamt anzeigen, indem Sie sich sich mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt telefonisch in Verbindung setzen und dort mitteilen, dass Sie eine Schenkung an Ihren Sohn vollzogen haben. Dann wird Ihnen das Finanzamt die erforderlichen Formulare für die Anmeldung schicken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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