Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Sollte tatsächlich eine Scheinehe vorliegen, würde sich daraus ergeben, dass auch der Ausländerrechtliche Status in der jetzigen Form vorm wegfällt. Es kann dann zur Rücknahme von langjährig erteilten Aufenthaltserlaubnis kommen (Vgl. VG Göttingen - 3 B 177/03
vom 15.08.2003)
Somit bestünde keine legale Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
In diesem Fall dürfte dann, mangels Arbeitserlaubnis, auch kein Anspruch auf Grundsicherung bestehen (verl. SG Aachen, S 11 AS 49/06 ER
vom 30.05.2006).
Ob diese Folgen im konkreten Fall zwingend sind, darf aber bezweifelt werden.
Suchen Sie daher unbedingt umgehend einen Kollegen vor Ort auf.
Nach Ihrer Schilderung dürfte Ihre Bekannte Beratungshilfe erhalten. Einen Berechtigungsschein und weitere Informationen erhalten Sie bei dem für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Mit Beratungshilfe ist die außergerichtliche Vertretung (bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro) dann für Sie kostenfrei.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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