Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund Ihrer Angaben und des ausgelobten Honorars ist hier keine konkrete Unterhaltsberechnung möglich.
Sie werden voraussichtlich im Falle der Trennung bzw. Scheidung einen Bruttosold von 3.540 € erhalten, was einem Nettobetrag bei der Steuerklasse I und 2,5 Kinderfreibeträgen von rund 2.790 € entsprechen dürfte.
Ihr Nettoeinkommen wäre im ersten Schritt um berufsbedingte Aufwendungen zu bereinigen. Die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln sehen eine konkrete Bestimmung der berufsbedingten Aufwendungen vor. Bei 28 km einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit können hier monatlich 308 € in Abzug gebracht werden. Ebenso könnte noch eine Beihilfeversicherung oder eine private Altersvorsorge vom Einkommen in Abzug gebracht werden, soweit vorhanden.
Auszugehen wäre vorläufig von einem unterhaltsrechtliche relevanten Nettoeinkommen von rund 2.500 €.
Damit wären Sie in die Einkommensgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle einzustufen. Da Sie aber 3 Kindern und der Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet sind, erfolgt eine Herabstufung um 2 Einkommensgruppen in Einkommensgruppe 2.
Das älteste Kind befindet sich in der 3. Altersstufe und hätte damit einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 356 €. Die beiden weiteren Kinder sind in der 2. Altersstufe mit einem Unterhaltsanspruch von jeweils 291 €. Das hälftige Kindergeld wurde jeweils in Abzug gebracht.
Nach Abzug des Kindesunterhaltes verbleibt Ihnen noch ein Einkommen von 1.562 €. Hiervon wird der Erwerbstätigenbonus mit 1/7 in Abzug gebracht, so dass für den Unterhalt der Ehefrau noch ein Einkommen von 1.339 € heranzuziehen ist.
Da Sie gegenüber Ihrer Ehefrau einen Selbstbehalt von 1050 € aus eigenem Einkommen haben, würde sich die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt auf rund 290 € beschränken.
Diese Berechnung ersetzt keinesfalls eine ordentliche Unterhaltsberechnung und kann allenfalls zur Orientierung dienen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt