Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Immobilie wird bei einer Scheidung überhaupt nicht involviert, wenn man nicht Anträge diesbezüglich stellt.
Bei einer "einfachen" Scheidung wird lediglich die Ehe geschieden, wenn Sie gescheitert ist, was nach einer sechsjährigen Trennungszeit unwiderlegbar vermutet wird und - wenn Sie keine anderweitige Regelung getroffen haben - der Versorgungsausgleich durchgeführt, sprich die Rentenanwartschaften werden geteilt.
Auch Ihr übriges Vermögen bleibt völlig außen vor.
Wenn Sie wegen der Immobilie nichts unternehmen, bleiben Sie beide weiterhin als Miteigentümer eingetragen.
Für eine derartige Scheidung benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt, der einen von Ihnen beiden vertritt und für diesen den Scheidungsantrag stellt.
Streitwert für die Scheidung ist das dreifache addierte Nettoeinkommen von beiden Eheleute (z.B. bei 3.000 und 2.000 Euro monatlich netto 15.000 Euro) sowie für den Versorgungsausgleich für jeden Rentenanwartschaft noch einmal 10 % von diesem Wert. Sie können die Kosten z.B. hier ausrechnen lassen:
http://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner (Sie geben den errechneten Streitwert ein und nur die gerichtliche Vertretung 1. Instanz - die Gerichtskosten betragen bei einer Scheidung nur 2, nicht wie üblich 3 Gebühren.).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Herzliche Grüße
Kirsten Petereit
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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