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Scheidung ohne Ehevertrag/Gütertrennung

6. Februar 2008 19:14 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schwägerin befindet sich kurz vor einer Trennung mit ihrem Ehemann. Sie haben 1978 geheiratet (kein Ehevertrag, keine Gütertrennung).
1989 bekam sie von ihren Eltern als ihr Erbe das Elternhaus überschrieben in dem die Familie auch wohnt und es steht seither im Grundbuch auf den Namen meiner Schwägerin.
Ihr Ehemann bekam einen Anteil von 10% des Hauses aufgrund umfangreicher Umbauarbeiten am Haus.
Ausserdem lebt ihre Mutter in einem Teil des Hauses mit einem lebenslangem Wohnrecht.

Frage 1: Wie sieht es im Falle einer Scheidung aus: hat ihr Ehemann im Sinne der "Zugewinngemeinschaft" einer Ehe Anspruch auf die Hälfte des Hauses?

Frage 2: Meine Schwägerin möchte ihr Elternhaus ihren Töchtern gern erhalten und es ihnen später vererben. Ist es möglich dass sie ihren Töchtern dies jetzt schon überschreibt und so verhindert dass das Haus verkauft werden muss im Falle einer Scheidung? Eine der Töchter ist noch minderjährig.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße.




6. Februar 2008 | 20:43

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

1.
In den Zugewinnausgleich fließt nicht das Haus, sondern evtl. dessen Wert. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist das Vermögen zu berücksichtigen, dass zwischen Beginn der Ehe bis zur Scheidung entstanden ist. Das Haus, bzw. der 90%-ige Miteigentumsanteil bleibt der Ehefrau grds. erhalten. Nur wenn ein Zugewinnausgleich zu ihren Lasten erfolgen sollte, müsste sie diesen in Geld an Ihren Ehegatten zahlen. Ob sie dafür den Anteil am Haus verkaufen muss oder nicht, richtet sich nach ihrer wirtschaftlichen Situation. Ein direkter Anspruch auf den Miteigentumsanteil besteht jedoch nicht, weder auf 50% noch auf 90%.

Das Erbe fällt jedoch auf jeden Fall in den Zugewinn.

2.
Sofern vor der Scheidung das Haus verschenkt oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge überlasen wird, kann es ganz oder zum Teil aus dem Zugewinn herausfallen. Allerdings wird der 10%-ige Miteigentumsanteil des Ehemannes Probleme bereiten, da eine Verwertbarkeit des Hauses immer an eine Übereignung dieses Anteils geknüpft ist, ohne Probleme mit der Nutzung des Hauses zu bekommen, da der Ehemann durch die 10% Miteigentumsanteil in diesem Umfang das Haus auch jederzeit nutzen darf.

Ich hoffe, Ihre Fragen hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.stracke-und-collegen.com


Rechtsanwalt Christian Joachim

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