Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie bereits anwaltlich vertreten sind, ist es für die hier tätigen Anwälte berufsrechtlich unangebracht, sich in das bestehende Mandatsverhältnis einzumischen und Ihnen, insbesondere ohne Kenntnis der Akten und der bereits gestellten Anträge, einen Rat zu erteilen. Was die beste Taktik im Rahmen des Scheidungsverfahrens angeht, sollten Sie sich von Ihrer Anwältin beraten lassen, weil nur sie Ihnen sagen kann, was für Sie günstig ist. Schließlich bezahlen Sie die Kollegin genau für diese Beratung.
Davon abgesehen macht es meines Erachtens wenig Sinn, auf eine hypothetische Gesetzesänderung zu warten. Der Entwurf der Justizministerin ist bislang eben nur das: Ein Entwurf, der noch nicht vom Parlament als Gesetz beschlossen wurde und mit dem vorgeschlagenen Inhalt hoffentlich auch nie Gesetz wird.
Da das Scheidungsverfahren bereits betrieben wird, werden Sie das Verfahren im übrigen auch nicht nach Ihrer Wahl verzögern können. Auch dies sollte Ihnen Ihre Anwältin aber erklären können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
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