Sehr geehrter Ratsuchender,
bei der Frage der Unterhaltsansprüche wird die neue Beziehung eine entscheidende Rolle spielen.
Hinsichtlich des Unterhaltes nach der Scheidung ist die Beurteilung etwas einfacher.
Danach wird ein Unterhaltsanspruch entfallen, weil zum einen eine kurze Ehedauer angenommen werden kann, wenn der Scheidungsantrag Ende 2007 zugestellt wird. Der Zeitraum ist wichtig, da die Rechtsprechung im Rahmen von 2-3 Jahren, eine kurze Ehedauer annimmt. Dabei sollten Sie beachten, dass die Ehezeit ( Heirat bis Zustellung des Scheidungsantrages) die entscheidende Zeit ist.
Darüberhinaus wird ein Anspruch wegen der Beziehung entfallen müssen.
Im Trennungsjahr ist die Sache etwas anderes, da hier die kurze Ehedauer nicht berücksichtigt wird.
Die Beziehung kann berücksichtigt werden. Dabei wird es darauf ankommen, ob ein Gericht bereits wegen der Beziehung auch im Trennungsjahr einen Anspruch verneint. Der BGH hat nämlich während des Trennungsjahres noch eine stärkere unterhaltsrechtliche Verantwortung angenommen.
Dennoch würde ich Ihnen raten, Unterhaltsansprüche auch schon während des Trennungsjahres abzulehenen und dieses notfalls gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch beim Trennungsunterhalt wird es Rolle spielen, dass Ihre Frau bereits nach einem Ehejahr eine neue Beziehung eingegangen ist und der Mann auch noch aus dem Freundeskreis stammt.
Macht Ihre Frau Unterhalt geltend machen, sollten Sie daher unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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