Meine Scheidung wurde am 30.7.2003 ausgesprochen.
Zum Thema Versorgungsausgleich heißt es in dem Urteil: Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, weil die Parteien in einer formgerechten und vom Familiengericht genehmigten Vereinbarung gemäß § 1587 o BGH hierauf verzichtet haben.
Unter Tatbestand und Entscheidungsgründe steht:
Ein Rechtsmittel kann gegen den Scheidungsausspruch unzweifelhaft nicht eingelegt werden.
Besteht trotzdem die Möglichkeit, jetzt doch noch den Versorungsausgleich berechnen zu lassen, da ich mich bei der Scheidung, die sehr schnell durchgeführt wurde, über den Tisch gezogen fühle, weil ich zu voreilig dem Verzicht auf Versorgungsausgleich zustimmte, da die Scheidung aufgrund meines Fehlverhaltens durchgeführt wurde. Zudem wußte ich nicht, daß nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die Betriebsrente meines Exmannes zur Berechnung herangezogen werden. Oder ist alle verjährt und ich kann nichts mehr machen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Leider können Sie nichts mehr machen. Der Verzicht ist wirksam und auch nicht mehr anfechtbar. Er wurde zudem vom Familiengericht genehmigt.
Die Rechtsmittelfristen sind abgelaufen.
Es tut mir leid, Ihnen nichts anderes sagen zu können.