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Scheidung, Mutter & Kind 2 Staatsbürgerschaften, Angst vor Kindesentzug

25. Mai 2015 20:15 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag!

Folgender Fall:

Mann ( Deutscher )heiratete vor ca 6 Jahren eine Weißrussin, die kurz darauf ein gemeinsames Kind bekommt ( jetzt 5 Jahre alt ). Das Kind hat beide Staatsbürgerschaften, die Mutter mittlerweile auch. Die Familie der Frau wohnt in Weißrussland.

Dem Mann gehört ein Zweifamilienhaus mit großem Grundstück, die Mutter des Mannes wohnt in eine der zwei Wohnungen im Haus und hat eingetragenes, lebenslanges Wohnrecht.

Er arbeitet seit Jahrzenten Vollzeit und verdient gut. Kümmert sich nebenbei um Haus und Garten. Sie arbeitet aber nichts und hatte noch keine sozialversicherungspflichtige Arbeit im richtigen Sinn. Geld bekommt sie vom Ehemann, was sie auch gerne ausgibt. Mittlerweile studiert sie in der nächstgrößeren Stadt.

Im Laufe der Jahre wird das Verhalten der Ehefrau immer unerträglicher. Sie gewährt den wenigen Familienmitgliedern ( Tante & Cousine ) väterlicherseits kaum Kontakt. Sie verbietet dem Kind oftmals, die Oma im selben Haus zu besuchen. Das Verhalten zum Ehemann ist sehr autoritär, sie akzeptiert meist keine anderen Meinungen. Die Mutter vernachlässigte bereits kurz nach der Heirat eheliche Pflichten, kümmerte sich nicht / kaum mehr um Haushalt, Garten etc. Geht der Mutter des Ehemanns aus dem Weg, verbietet dem Kind, Essen von der Oma anzunehmen und länger in Omas Wohnung zu verweilen um mit ihr zu spielen. Teilweise hat sie das Kind richtig von der Großmutter weggerissen, wenn sie z.b. im Garten zusammen gespielt haben. Aktivitäten ohne die Mutter darf das Kind prinzipiell nicht mit Familienangehörigen unternehmen. Das Kind zeigt soziale und emotionale Auffälligkeiten, ist natürlich immer hin und hergerissen, denn sie möchte schon mit Oma, Tante etc. Zeit verbringen. Wenn es dann mal dazu kommt, äußert das Kind oft Aussagen, die die psychische Verunsicherung widerspiegeln. Sie erzählt dann z.B. Dinge, die ihre Mutter verboten hat, dass sie sie weitersagt. Auch beispielsweise, dass sie bald weg gehen etc.
Mit der Kleine redet sie nur russich, wenn der Mann oder die Familie Dinge nicht hören soll.

Die Ehefrau hält oftmals dem Mann seine ( behandelte und ruhende ) Leukämieerkrankung vor. Sie äußert ihm gegenüber oft, sie sei schon lange nicht mehr seine Frau und droht mit Ausreise nach Russland, da sie sich hier unverstanden fühlt und keine Liebe mehr da sei. Eines Morgens vor ein paar Wochen war sie plötzlich mitsamt der gemeinsamen Tochter verschwunden und meldete sich tagelang nicht. Keiner von der Familie wusste, ob es ihnen gut ging und wo sie waren. Erst eine gemeinsame Freundin des Ehepaars verriet dann, dass die Ehefrau mit der Tochter in ein Frauenhaus gegangen sei, da ihr die häufigen Streitigkeiten mit dem Mann Angst machten . Sie kam dann nach einer Woche wieder zurück, es lief ein paar Tage gut und dann ging alles wieder von vorne los. Ihre Verbote, Drohungen auszureisen etc.

Mittlerweile ist der Ehemann psychisch am Ende. Er hat Angst, seine Tochter zu verlieren, die er über alles liebt. Nach der Arbeit kümmerte er sich immer liebevoll um sie. Ihm liegt nichts mehr an dieser Frau. Sie droht ihm fast täglich damit, dass sie mit dem gemeinsamen Kind abhaut. Er weiß einfach nicht, wie es juristisch für ihn aussieht im Falle einer Scheidung und scheut den Schritt zum Anwalt. Hätte er womöglich Chancen darauf, dass die Kleine bei ihm in der gewohnten Umgebung leben darf ( KiGa, Freunde, Familie, Umfeld )?
Wenn nein, wie würde das Besuchsrecht / Umgangsrecht geregelt werden? Dürfte die Frau zum Beispiel mit dem gemeinsamen Kind dauerhaft nach Weißrussland ziehen? Könnte diese Frau wirklich einfach so mit dem Kind nach Weißrussland und nicht mehr zurückkommen?
Sie hat ihm mittlerweile den Vorschlag gemacht, er solle ihr ein eigenes Haus bauen oder eine Wohnung kaufen. Dann würde sie hier bleiben. Solch tolle Einfälle hegt sie des Öfteren und bestimmt nicht uneigennütz, da natürlich der Gedanke dahintersteckt, die Eltern aus Russland nach Deutschland zu holen.

Ich weiß, es ist bestimmt nicht einfach, sich schnell in diesen Fall hineinzuversetzen. Uns würden aber wirklich schon die Beantwortung der letzten Fragen sehr helfen.

Ich / Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mühen.

25. Mai 2015 | 21:11

Antwort

von


(2333)
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50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Fall ist rechtlich nicht einfach, so daß Sie dringend anwaltliche Hilfe benötigen. Deshalb sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen, der im Familienrecht tätig ist. Daran führt - bei aller Scheu vor diesem Schritt - kein Weg vorbei.


2.

Das Problem, das Sie hier ansprechen, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Bestandteil des Sorgerechts. D. h. hier müßte versucht werden, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Das geht nur über ein gerichtliches Verfahren.

Um abschätzen zu können, ob ein diesbezüglicher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, bedarf es der weiteren Sachverhaltsaufklärung. Die von Ihnen genannten Punkte hinsichtlich des gewohnten sozialen Umfelds des Kindes sind aber Anhaltspunkte, auf die ein entsprechender Antrag gestützt werden könnte.


3.

Wenn Sie sich scheiden lassen, steht Ihnen ein Umgangsrecht mit dem Kind zu. Dieses Recht ist, sollte die Mutter Ihnen den Umgang verwehren, auch gerichtlich durchsetzbar.


4.

Wenn die Mutter in das Heimatland zurückkehrt, könnte ein Fall der Kindesentführung vorliegen. In diesem Fall greift das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (hkü) und europäisches Sorgrechtsübereinkommen (esü). Es würde allerdings den Rahmen dieser Erstberatung sprengen, diese nicht unkomplizierte Problematik zu vertiefen.

Wichtig ist, daß Sie sich von Ihrer Ehefrau nicht überfahren lassen, sondern sich wehren, um Ihre Rechte zu wahren. Deshalb ist der Gang zum Rechtsanwalt unausweichlich.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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