Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie das Recht (und durchaus auch die Pflicht) die Kinder alle 14 Tage am Wochenende zu nehmen. Wie dies ausgestaltet ist - mit Übernachtung oder ohne ist von der Rechtsprechung nicht geregelt und muss vereinbart werden. Sie kann Ihnen aber nicht deswegen die Kinder verwehren. In der Woche haben Sie in der Regel einen Tag Umgang - dann wenn am Wochenende kein Umgang stattfindet.
Auch kann Sie Ihnen nicht einfach den lang geplanten Ausflug verwehren, hier ist es aber Goodwill, da noch nichts konkret geregelt ist.
Gehen Sie daher umbedingt umgehend zum Jugendamt und vereinbaren dort, Umgangstermine zu regeln.
Sollte das nicht klappen, haben Sie die Möglichkeit auf gerichtlichem Wege dies durchzusetzen.
Wenn Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt haben, erhalten Sie Verfahrenskostenhilfe, d.h. der Anwalt wird vom Staat bezahlt. Gerne hefen wir hier weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen