Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie bekommen den Schaden ersetzt, der Ihnen tatsächlich entstanden ist und den Sie entsprechend belegen müssen, also beispielsweise entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall u.ä.
Ob die Nichtnutzung des DSL-Anschlusses dazugehört wage ich zu bezweifeln, da der Anschluss ja nicht unbenutzbar war, sondern hätte genutzt werden können. Ebenso werden Sie den neu gekauften PC nicht ansetzen können, da sich dieser ja nun als Wert in Ihrem Vermögen befindet. Den Werverlust können Sie schon gar nicht ansetzen, da dieser unabhängig von der Beschlagnahme ist und ebenso eingetreten wäre, wenn sich die Rechner bei Ihnen befunden hätten. Ein Schmerzensgeld bekommen Sie nicht.
Insgesamt sieht es mit Entschädigungen relativ mau aus, weil man als Bürger doch eine ganze Menge einfach hinnehmen muss, insbesondere auch, weil ja nun ein konkreter Verdacht gegen Sie bestand.
Wegen der Herausgabe der Sachen und der weiteren Abwicklung wenden Sie sich bitte an die ausführende Polizeidienststelle bzw. Staatsanwaltschaft, wenn diese nicht von sich an Sie herantritt. Das weitere Procedere kommt dann automatisch in Gang.
Die Entschädigungsgeschichten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen ist nicht immer ganz unkompliziert. Ggf. sollten Sie vielleicht einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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