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Rückzahlung Arbeitgeber-Darlehen

11. Februar 2019 10:26 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Arbeitgeberdarlehen von meinem Arbeitgeber erhalten.
Der Vertrag ist sehr knapp gehalten enthält aber eine Klausel, die besagt, dass bei Ausscheiden aus dem Unternehmen der offene Restbetrag sofort fällig ist.
Zum Darlehen existiert ein Tilgungsplan mit monatlichen Raten zu 300,00 EUR.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass dies einen erschwerten Kündigungsgrund darstellt.

Ist diese Klausel in der Form zulässig? Kann ich das Darlehen auch nach Kündigung in Raten weiter abzahlen?
Wie sollte ich vorgehen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

11. Februar 2019 | 11:41

Antwort

von


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Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Wenn die Vertragsklausel tatsächlich so lautet, dass bei Ausscheiden aus dem Unternehmen der offene Restbetrag sofort fällig ist, ohne dass es darauf ankommt, wer und aus welchen Gründen gekündigt hat, und ob bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers nicht erforderlich sein soll, so verstößt diese Klausel gegen § 307 BGB und ist unwirksam, denn Sie werden durch diese Klausel unangemessen benachteiligt.

Das BAG hat in einem Fall der Eigenkündigung des Arbeitnehmers entschieden:
Es ist nicht ersichtlich, dass im Falle einer vom Arbeitgeber veranlassten Eigenkündigung des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein schützenswertes Interesse an einer vorzeitigen Abwicklung des Darlehensvertrags hat. Vielmehr ist es ihm zumindest in einem solchen Falle zuzumuten, den Darlehensvertrag auch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers wie vorgesehen abzuwickeln, dh. unter Einhaltung der Tilgungs- und Zinspläne... vgl. BAG, Urteil vom 12. 12. 2013, Az.: 8 AZR 829/12 .

Von daher ist davon auszugehen, dass die Klausel Ihre Kündigungsmöglichkeit unangemessen erschwert und Sie damit benachteiligt, was zur Unwirksamkeit nach § 307 BGB führt. Damit können Sie das Darlehen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tilgung ratensweise zurückzahlen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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