Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Ist die obengenannte Information von GKV korrekt?
Ja, diese Angabe ist korrekt.
Die Versicherungspflicht tritt bei Unterschreiten der JAEG ein.
Überschreitet das Entgelt nach Eintritt von Versicherungsfreiheit die JAE-Grenze nicht mehr, tritt sogleich Versicherungspflicht ein. Eine § 6
Abs. 4 S. 1 SGB V entsprechende Regelung fehlt (vgl. BSG, NZS 1994, 21
/22).
Für Mitglieder, deren Versicherungspflicht o. Familienversicherung endet, setzt sich nach Abs. 4 die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Familienversicherung als frw. Mitgliedschaft fort (S. 1).Vorversicherungszeiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2) sind nicht erforderlich.
2.
Für wie lang müsste mein Gehalt die monatliche Grenzwert 4 575 EUR untersteigen, damit mich Arbeitgeber mich als einen Krankenversicherungspflichtigen melden müsste?
Da die Versicherungspflicht sofort eintritt, reicht ein Monat des Unterschreitens.
Hier kommt dann § 188 Abs. 4 SGB V
ins Spiel, der im Jahr 2013 eingeführt worden ist.
Wenn man die JAEG wieder überschreitet, würde man aus der Versicherungpflicht wieder ausscheiden.
Durch § 188 Abs. 4 bleibt man aber freiwilliges Mitglied der GKV, außer man erklärt innerhalb eine Frist seinen Austritt.
Das wollen Sie aber nicht.
Sie bleiben dann als freiwillig versicherter in der GKV.
3.
Für wie lang müsste mein Gehalt die monatliche Grenzwert 4 575 EUR untersteigen, damit ich NICHT wieder in die PKV müsste? Anfang des Gehaltverrinerung wäre im Mai oder Juni.
Wie unter 2 reicht 1 Monat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Grübnau-Rieken,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Muß hier auch Urlaubs bzw.Weinachtsgeld betrachtet werden oder nicht?
Unten ein Beispiel. Würde hier die Versicherungspflicht in Juni oder oder in Juli oder überall eintreten?
Danke
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Beispiel (Teilzeit 35Stundenwoche)
Mai Brutto (Vollzeit) über 4.575€
Juni Brutto (35Std)+Urlaubsgeld über 4.575€
Juli Brutto (35Std) unter 4.575€
August Brutto (35Std) unter 4.575€
Sept Brutto (Vollzeit) über 4.575€
!!Aber!!
Brutto(35Std)x12+Urlaubsgeld+Weinachtsgeld liegt ÜBER 54.900€
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Ja, Weihnachtsmann- und Urlaubsgeld müssen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
Hier ergänze ich noch die Fundstelle zu diesem Teiltext:"Für Mitglieder, deren Versicherungspflicht o. Familienversicherung endet, setzt sich nach Abs. 4 die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Familienversicherung als frw. Mitgliedschaft fort (S. 1).Vorversicherungszeiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2) sind nicht erforderlich."(Becker/Kingreen, SGB V
4. Aufl. 2014, § 6 SGB V
).