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Rückforderung Elterngeld wegen Überschreitung 30 Stunden Grenze

| 15. November 2019 20:04 |
Preis: 29,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Lars Maritzen LL.B MLE

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nach der Geburt meines Sohnes für vier Monate Elterngeld Plus beantragt. Dazu habe ich bei meinem Arbeitgeber die monatliche Stundenzahl reduziert. Der Antrag auf Elterngeld wurde auch problemlos beschieden.

Nach Ende der Elternzeit habe ich wunschgemäß die Lohnbescheinigungen eingereicht, auf denen der verringerte Lohn ausgewiesen wurde. Leider erscheint auf den Lohnbescheinigungen auch weiterhin unter "statistische Angaben" eine Wochenarbeitszeit von über 30 Stunden. Dies hat das Jugendamt dazu verleitet den Elterngeldanspruch nachträglich abzulehnen und die gesamte Summe zurückzufordern.

Aus dem Bruttolohn auf den Entgeltbescheinigungen ist ersichtlich, dass unter 30 Stunden pro Woche gearbeitet wurden. Das Jugendamt bezieht sich jedoch nur auf die "statistische Angabe".

Lohnt sich ein Widerspruch?

Lieber Fragesteller,

unbedingt. Bitte übersenden Sie mir an meine E-Mail der Kanzlei den Rückforderungsbescheid und die Lohnbescheinigungen. Dann nehme ich mich gerne der Sache an.

Beste Grüße

Bewertung des Fragestellers 17. November 2019 | 17:43

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