nach zwei Zylinderkopfreparaturen (Serienfehler des Modells) während der Gewährleistung und Garantie vor 26 und 14 Monaten ist nun zwei Monate nach Ablauf derselben erneut die gleiche Reparatur fällig.
Die externe Reparaturfirma (Zylinderkopf wurde von meinem Händler eingesendet), die den Zylinderkopf repariert/austauscht, übernimmt die Austauschkosten von 900 € - exkl. der Arbeitskosten (Einbau durch Händler) von 550 € - vorweg auf Kulanz.
Der Kfz-Hersteller jedoch, wird eine evtl. teilweise Erstattung der (Arbeits-)Kosten erst nach Versenden des Kulanzantrages inkl. der Reparaturrechnung durch den Autohändler prüfen.
Der Kfz-Händler wiederum verlangt vor dem Absenden die Begleichung der Rechnung durch den Kunden, da dies angeblich bei Kulanzanträgen üblich ist.
Welche(s) Möglichkeiten/Recht hat der Kunde?
Vielen Dank.
nach Ablauf der Gewährleistung und der Herstellergarantie haben Sie leider keinen Rechtsanspruch auf Übernahme irgendwelcher Kosten.
Insofern haben Sie Glück, dass Sie eine Aussicht auf eine Kulanzzahlung zugesagt bekommen haben.
Sobald Sie also die Reparatur in Auftrag geben, haften Sie zunächst gegenüber der Werkstatt auf Zahlung der Kosten. Dies würde auch gelten, wenn der Kulanzantrag vom Hersteller abgelehnet werden würde, da es sich bei der Werkstatt und dem Fahrzeughersteller rechtlich um zwei verschiedene (juristische) Personen handelt.
Da eine Kulanz immer eine freiwillige Leistung ist, werden Sie wohl leider diese Vorgehensweise akzeptieren müssen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
info@kanzlei-plewe.de
Rechtsanwältin Karin Plewe Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht