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Reitunfall - wer haftet bei Verletzungen, Schmerzensgeld?

26. Juni 2007 16:27 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Meine Tochter hatte während des Reitunterrichtes bei einem Verein einen Reitunfall. Sie stürzte und das Pferd auf sie. Der Reitlehrer benachrichtigte weder mich noch einen Arzt, sondern trugen sie aus der Halle und legten sie auf eine Kiste. Erst eine halbe Stunde später, als ich sie sowieso abholte, wurde mir mitgeteilt, dass sie einen Unfall hatte. Daraufhin brachte ich sie umgehend ins Krankenhaus. Dort stellte man dann einen Beckenbruch fest und sie wurde eine Woche stationär behandelt. Sie konnte aus diesem Grund nicht an einem (bereits bezahlten) von der Schule organisierten Segellager teilnehmen. Ist der Reitverein zur Übernahme der Kosten des Segellagers verpflichtet? Kann man Schmerzensgeld verlangen? Ist der Reitlehrer nicht verpflichtet einen Krankenwagen zu rufen (unterlassene Hilfeleistung)? Wie sieht es rechtlich bei evtl. später auftretenden Folgeschäden aus? Geben Sie mir bitte eine Empfehlung, ob ich den Fall weiterverfolgen soll.

26. Juni 2007 | 19:08

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Eine Anspruch auf Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden wenn hier ein Schaden aufgrund einer Pflichtverletzung begangen wurde. Dies wäre u.U. denkbar wenn durch einen Fehler der Reitschule bzw. des Personals der Unfall verursacht wurde. Auch ist eine Haftung denkbar, wenn durch das rücksichtslose Verhalten des Reitlehrers nach dem Unfall ein Schaden entstanden ist, der bei richtigem Verhalten hätte vermieden werden können.
In jedem Fall wäre es ratsam zu erörtern, wessen Schuld der Unfall war. Weiter sollten Sie herausfinden ob durch ein frühzeitiges Handeln nach dem Unfall der Schaden geringer ausgefallen wäre. In der Tat käme der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung in Betracht. U.u. noch eine auch ein Delikt der Körperverletzung durch Unterlassen. Hierzu müsste der Sachverhalt jedoch genauer dargelegt werden. Mit einer Strafanzeige gewinnen Sie in der Regel nichts. Lediglich eine gewisse Genugtuungsfunktion wäre erfüllt. Stellen Sie den Reitlehrer bzw. die Leitung der Reitschule zur Rede. Sollte man hier inkorrekt reagieren wäre immer noch eine Strafanzeige möglich.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

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