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Reha-Maßnahme Agentur für Arbeit, Sozialhilfe, nun Anspruch auf Arbeitslosengeld 2??

5. Januar 2005 11:12 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Aufgrund von Krankheit war ich in meinem gelernten Beruf als Frisörin berufsunfähig und mache nun seit 1,5 Jahren eine Ausbildung zur Logopädin (ohne Vergütung), welche als Reha-Maßnahme durch die Agentur für Arbeit finanziert wird. Desweiteren bekomme ich von dort Versorgungsgeld und für mich und meinen 6 jährigen Sohn Sozialhilfe.
Welche Ansprüche hab ich nun nach den Reformen. Hab nämlich zum 1.1.05 kein Geld vom Sozialamt bekommen. Dort wurde mir jedoch gesagt, dass ich die Hartz IV Anträge in meiner Situation nicht ausfüllen musste und eventuell Pech habe und eine derjenigen bin, die keine weiteren Leistungen mehr erhalten.
Das kann doch nicht sein, dann wären 1,5 Jahre finanzierter Ausbildung umsonst gewesen, weil ich dann eine Arbeit suchen müsste. MFG

Sehr geehrte Fragestellerin,

grds. müssen Sie noch keinen Antrag auf ALG II stellen, da sie bis zur Beendigung der Umschulung Unterhaltsgeld (das meinten sie wohl mit Versorgungsgeld) bekommen müßten. - Nach Ihren Auskünften hat die BA die Finanzierung + Unterhaltsgeld der beruflichen Neuausrichtung übernommen). Ich gehe davon aus, dass die Leistungen des Sozialamtes als sog. ergänzende Sozialhilfe gezahlt wurden, dass damit also ihr Unterhaltsgeld "aufgestockt" wurde um das gesetzlich vorgeschriebene Existenzminimun zu erreichen. Insofern war die Auskunft ihres Sozialamtes nicht grds. falsch, führte aber in ihrer Situation zu einer finanziellen Einbuße, da die Sozialämter nach den neuen gesetzl. Regelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht mehr zuständig sind ( soweit volle Zuständigkeit nunmehr bei der BA). Deshalb empfehle ich trotzdem einen Antrag auf ALG II zu stellen, um eventuell finanzielle Differenzen (aber natürlich Beachtung der Förderhöchstbeträge) ausgleichen zu können. Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

Rückfrage vom Fragesteller 5. Januar 2005 | 14:48

Eine telefonische Nachfrage bei der BA ergab zunächst, dass diese für mich nicht zuständig sei und ich mich evtl. bezgl. einer
"Erweiterten Sozialhilfe" beim Sozialamt kümmern solle. Wäre dies ggfs. auch eine Möglichkeit die nicht geringe Differenz von etwa 400 € monatlich!! auszugleichen, oder ist der Antrag auf ALG II doch der bessere Weg? Bisher ist der Großteil meiner Miete nämlich durchs Sozialamt bezahlt worden.

Danke für die erste Antwort, hat mich schonmal schlauer gemacht.

Rückfrage vom Fragesteller 5. Januar 2005 | 14:57

Eine telefonische Nachfrage bei der BA ergab zunächst, dass diese für mich nicht zuständig sei und ich mich evtl. bezgl. einer
"Erweiterten Sozialhilfe" beim Sozialamt kümmern solle. Wäre dies ggfs. auch eine Möglichkeit die nicht geringe Differenz von etwa 400 € monatlich!! auszugleichen, oder ist der Antrag auf ALG II doch der bessere Weg? Bisher ist der Großteil meiner Miete nämlich durchs Sozialamt bezahlt worden.

Danke für die erste Antwort, hat mich schonmal schlauer gemacht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Januar 2005 | 15:21

Sehr geehrte Fragestellerin,

meines Erachtens müßte das Sozialamt , da sie wie oben erwähnt weiter Unterhaltsgeld statt Alg II erhalten, zumindest (wieder unter Beachtung der neuen Förderhöchstbeträge) den Kindergeldzuschlag und erweiterte Sozialhilfe zahlen bzw. Ihren Anspruch darauf prüfen.

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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