Sehr geehrte Fragestellerin,
grds. müssen Sie noch keinen Antrag auf ALG II stellen, da sie bis zur Beendigung der Umschulung Unterhaltsgeld (das meinten sie wohl mit Versorgungsgeld) bekommen müßten. - Nach Ihren Auskünften hat die BA die Finanzierung + Unterhaltsgeld der beruflichen Neuausrichtung übernommen). Ich gehe davon aus, dass die Leistungen des Sozialamtes als sog. ergänzende Sozialhilfe gezahlt wurden, dass damit also ihr Unterhaltsgeld "aufgestockt" wurde um das gesetzlich vorgeschriebene Existenzminimun zu erreichen. Insofern war die Auskunft ihres Sozialamtes nicht grds. falsch, führte aber in ihrer Situation zu einer finanziellen Einbuße, da die Sozialämter nach den neuen gesetzl. Regelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht mehr zuständig sind ( soweit volle Zuständigkeit nunmehr bei der BA). Deshalb empfehle ich trotzdem einen Antrag auf ALG II zu stellen, um eventuell finanzielle Differenzen (aber natürlich Beachtung der Förderhöchstbeträge) ausgleichen zu können. Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Diese Antwort ist vom 05.01.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Eine telefonische Nachfrage bei der BA ergab zunächst, dass diese für mich nicht zuständig sei und ich mich evtl. bezgl. einer
"Erweiterten Sozialhilfe" beim Sozialamt kümmern solle. Wäre dies ggfs. auch eine Möglichkeit die nicht geringe Differenz von etwa 400 € monatlich!! auszugleichen, oder ist der Antrag auf ALG II doch der bessere Weg? Bisher ist der Großteil meiner Miete nämlich durchs Sozialamt bezahlt worden.
Danke für die erste Antwort, hat mich schonmal schlauer gemacht.
Eine telefonische Nachfrage bei der BA ergab zunächst, dass diese für mich nicht zuständig sei und ich mich evtl. bezgl. einer
"Erweiterten Sozialhilfe" beim Sozialamt kümmern solle. Wäre dies ggfs. auch eine Möglichkeit die nicht geringe Differenz von etwa 400 € monatlich!! auszugleichen, oder ist der Antrag auf ALG II doch der bessere Weg? Bisher ist der Großteil meiner Miete nämlich durchs Sozialamt bezahlt worden.
Danke für die erste Antwort, hat mich schonmal schlauer gemacht.
Sehr geehrte Fragestellerin,
meines Erachtens müßte das Sozialamt , da sie wie oben erwähnt weiter Unterhaltsgeld statt Alg II erhalten, zumindest (wieder unter Beachtung der neuen Förderhöchstbeträge) den Kindergeldzuschlag und erweiterte Sozialhilfe zahlen bzw. Ihren Anspruch darauf prüfen.