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Rechnung nicht bezahlt

5. März 2007 14:24 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Wir haben für eine GmbH einen Kleinumzug gemacht (Aktenordner, 2 Schreibtische, 2 Schränke und Kleinteile).
Wir waren mit 2 Mann ( je 14,90€ Std.), und mit einem 3,5t Sprinter im Einsatz. Wir sind 150km insgesamt gefahren und haben 5 Stunden gearbeitet. Wir haben eine Rechnung in Höhe von 346,90 € brutto gestellt. Jetzt will er Auftraggeber die Rechnung nicht zahlen, da diese zu hoch ist und wir angeblich mit dem Steuerberater unseres Auftraggebers ( welcher auch mal unser war und wir sind nicht freundlich auseinander gegangen)einen niederigeren Preis von 150 € ausgemacht hätten (mündlich).
Das ist absoluter Schwachsinn wir kalkulieren schon knapp aber 150 € würde uns das Genick brechen. Es gab keinen Kostenvoranschlag oder ähnliches. Nur unser ehemaliger Steuerberater "bezeugt" diesen unrealistischen Betrag ( warum kann ich mir denken,war halt keine tolle Geschäftsbeziehung mit ihm). Der Auftraggeber behauptet jetzt auch noch wir hätten den Hausflur und noch andere Sachen beschädigt und will uns in regress nehmen, obwohl wir ein Abnahmeprotokoll haben auf dem von einem Geschäftsführer mit unterschrift bestätigt wurde, das alles einwandfrei gewesen ist und auch die Stunden bestätigt wurden. Wie sind unsere Chancen vor Gericht

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Natürlich kann hier eine Verhandlung und Parteivortrag nicht vorweggenommen werden. Auch sind nicht alle Unterlagen bekannt.

Nach Ihrer Schilderung wäre der Kunde für eine Festpreis-Abrede beweispflichtig. Hier spricht viel dafür, dass mit dem Zeugnis des StB dieser zur Überzeugung des Gerichts geführt werden kann und Ihre Chancen daher entsprechend niedrig einzuschätzen sind.

Für die Beschädigungen wäre der Kunde ebenfalls beweispflichtig. Hier wird Ihr Mitarbeiter und das Protokoll sicherlich etwas anderes sagen, so dass Ihre Chancen hier eher als gut zu bewerten sein dürften.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

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