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Prüfung er Klauseln eines Maklervertrages

| 20. September 2013 11:30 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Prüfung eines Maklervertrages

In kurzen Worten möchte ich Ihnen die Situation unter welcher dieser Vertrag zustande gekommen ist umreißen.
Meine Mutter möchte ein geerbtes Haus nun nach ca. 13Jahren verkaufen. Dafür hatten sich meine Eltern an die Immobilienmaklerin (Frau B.H., Hamm) gewendet, die bereits bei der Mietervermittlung vor einigen Jahren involviert war.
Leider wurde eine Vertragseinsicht vorab nicht gewährt und beim Termin für die Vertragsbesprechung und Unterschrift wurden meinen Eltern unter Zeitdruck alles sehr schnell und oberflächlich erklärt und dazu gedrängt diesen angeblich "marktüblichen" Standardvertrag schnell zu unterschreiben.
Leider haben meine Eltern daraufhin den Vertrag ungelesen und in gutem Glauben unterschrieben.
Die dort hinterlegten Konditionen und Courtagen als auch die rechtsgültigkeit des Vertrages möchte ich nun beurteilen lassen.
Auch wird im Vertrag behauptet, dass es normal sei von Käufer als auch Verkäufer jeweils 3% Courtage, zzgl. MwSt zu verlangen.
Hinzu kommen eine Vielzahl von Klauseln die allesamt der Maklerin Einkünfte garantieren, egal ob das Haus durch ihr Zutun oder nicht verkauft wird.

Nun geht es darum die Gültigkeit des Vertrages als auch der einzelnen Klauseln einmal überprüfen zu lassen, da am vergangenen Freitag bereits eine erste Rechnung von Frau H. eingegangen ist. Nach anfänglicher Differenzen hatten wir telefonisch vereinbart, dass Frau H. ihre Aktivitäten komplett einstellt, bis der Mieter das Haus übergeben und verlassen hat. Eine Rechnungsstellung wurde zu diesem Zeitpunkt angekündigt. Wir hatten daraufhin eine Rechnung mit den einzelnen Positionen, wie zu den im Vertrag genannten Leistungskondition für die von ihr bereits erbrachten Leistungen (und zur späteren Verrechnung) erwartet.
In dieser Rechnung stellt uns Frau H. bereits 3% zzgl. MwSt. von dem abgelehnten Angebot in Rechnung. Es lag ein Vorvertragsangebot vor (zu dem im Vertrag genannten untersten Preis) und dieses wurde abgelehnt da es sich lediglich um eine Zusage und Reservierung für den Kauf handelte und erst nach Auszug des Mieters zum Kauf geführt hätte. In diesem Vorvertrag ist allerdings auch ein Rücktritt möglich. Diese Klausel befindet sich im Abschnitt weitere. Das bereits so kurz nach Vertragsbegin eine dieser „Absicherungsklauseln" in Anspruch genommen wird, hat uns erstaunt und dazu geführt das wir nun den Vertrag und seine Gültigkeit beurteilen lassen möchten.
Ergänzen möchte ich noch, dass nur auf dem Vertrag meiner Eltern mein Vater handschriftlich für sich das Gültigkeitsdatum korrigiert hat.
Auf dem Vertrag ist dieses mit einem offensichtlichen Tippfehler aufgeführt. Dort steht eigentlich 26.06.2013-25.06.2013.
Zur Vertragsprüfung ist m.E. die Zusendung des Vertrages erforderlich.

20. September 2013 | 11:51

Antwort

von


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Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
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Sehr geehrter Ratsuchender! Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich darf Sie bitten, mir die Unterlagen zukommen zu lassen, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse oder den hier hinterlegten Kanzleidaten.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

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