ich wurde beauftragt 6 projektierte ETW's ( Mehrfamilienhaus ) zu verkaufen.
3 Käufer konnten vermittelt werden und es wurden individuelle Kaufverträge
bei einem Notar ausgearbeitet.
Der Bauträger änderte kurz vor der Protokollierung seine Absicht das Projekt
zu erstellen. Er verlangte plötzlich ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Das wollte natürlich keiner der Kaufinteressenten akzeptieren.
Mir wurde dann auch vom Bauträger mitgeteilt, dass das Projekt nicht realisiert
würde.
Ich solle jetzt nach einem Käufer für das Grundstück mit Baugenehmigung suchen.
Ein Käufer wurde von mir vermittelt und ich habe meine Provision in Rechnung gestellt.
Der Bauträger möchte die Provision nicht zum vereinbarten Prozentsatz akzeptieren.
Meine Fragen hierzu lauten:
- Hat mein Maklervertrag für die 6 ETW's auch Gültigkeit für den Verkauf des Grundstückes mit
Altbestand?
- Steht mir die entgangene Provision für den Verkauf der 6 ETW's zu?
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um Vertragsbruch seitens des AG.
Ich hoffe Sie können mir hier weiter helfen.
in der Tat ist basierend auf Ihrer Sachverhaltsschilderung davon auszugehen, dass der Gegner wenigsten für 3 Wohnungen die Provision schuldet. Wahrscheinlich aber sogar für alle 6, weil er vertragsbrüchig wird.
Am besten Sie setzen dem Gegner per Einwurfeinschreiben eine Zahlungsfrist auf den 31.08.2023 zwecks Zahlung der Gesamtsumme wegen bereits vermittelter 3 Interessenten sowie der rechtswidrigen Vereitelung weiterer Vermittlungen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist mandatieren Sie am besten Anwalt vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller17. August 2023 | 13:54
Sehr geehrter Herr Seeger,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Die Provisionssumme beträgt 72.000,- € netto für 6 ETW's.
Die Provisionssumme beträgt 16.000,- € netto für das Grundstück mit Altbestand.
Muss ich die 16.000,- € von den 72.000,- € abziehen?
Oder handelt es sich um 2 Verträge?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. August 2023 | 14:24
Sehr geehrter Fragensteller,
ich sehe nicht, dass man beide Verträge alternativ miteinander kombinieren kann. Denn sie schließen sich ja denklogisch aus. Entweder man kann mit Altbestand verkaufen oder neu mit den 6 Wohnungen.
Ich rate Ihnen daher die Forderung auf 72.000 Euro zu beziffern.